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 Alles ums Erben
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

22.11.2007 22:37
Erben dürfen lachen Antworten

Als der große Schriftsteller Walter Kempowski ("Tadellöser & Wolff") vergangene Woche starb, war eines klar: Er hinterlässt zwar nur ein kleines Vermögen, dafür aber ein riesiges Werk. Mit "Echolot", einer Sammlung aus Fotos, Briefwechseln und Tagebuchaufzeichnungen, bildete er eine ganze Epoche ab und verlieh den Verstorbenen auf diese Weise eine Stimme. Ein weltweit einmaliges Projekt, das, bestehend aus mittlerweile Millionen Fundstücken, den Tod in der Erinnerung aufhebt. Künstler haben es da leichter: Sie überliefern der Nachwelt ihr Werk. Doch auch andere Menschen können Erben glücklich machen: durch die Übertragung der Firma, des Hauses oder eines beträchtlichen Barvermögens. Doch meist geht es im Sterbefall zu wie in der Filmbranche: Klappe zu, Affe tot!
Nur ein Viertel aller Deutschen verfasst ein Testament, wie eine Studie von EMNID unter 1421 Befragten ergab. Der große Rest tritt ohne Nachlass-Verfügung ab - und hinterlässt damit eine ebenso ratlose wie meist zutiefst zerstrittene Erbengemeinschaft. Denn wenn kein Testament vorliegt, greift der gesetzliche Erbfall, und der macht keinen Unterschied zwischen Sympathien und Antipathien, zwischen dem was finanziell ratsam erscheint und einer Zergliederung des Vermögens nach altdeutscher Erbarithmetik.

Doch demnächst können auch Erben wieder hoffen - und Erblasser zu einer vorausschauenden Planung animieren: Wie man aus dem Umkreis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftssteuer erfahren kann, will man die Freibeträge für nahestehende Angehörige deutlich erhöhen. Und auch Firmenerben haben bessere Ansprüche. Bislang durfte der Ehepartner 307.000 Euro als Steuerfreibetrag für sich beanspruchen, Kinder 205.000, Enkel 51.200, Geschwister 10.300 und alle übrigen Erben 5.200. Demnächst sollen die Zielkorridore für engste Anverwandte deutlich höher liegen. Und auch beim Firmenerbe soll statt des Abschmelzmodells, bei dem Unternehmern die Steuer auf das produktive Vermögen über 10 Jahre schrittweise erlassen wird, durch ein Abzinsungsverfahren ersetzt werden, bei dem die Steuerschuld für zehn Jahre gestundet und erst nach Ablauf der Betriebsfortführung fällig wird. Wer schon früher seine Steuerschuld bezahlt, dem werden 6 % erlassen. Und wer sofort bezahlt, kann 44 % sparen. Das ist transparent, unbürokratisch und belohnt den fleißigen Unternehmer. Mit der Reform will die Arbeitsgruppe auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach mehr Steuergerechtigkeit Rechnung tragen.



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