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 Alles ums Erben
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

22.11.2007 22:35
Vorsicht bei der Eidesstaatlicher Versicherung Antworten

Wie schnell man sich in den Fangstricken der Justiz wiederfinden kann, wenn man im vermeintlich guten Glauben eine eidesstattliche Versicherung abgibt, musste ausgerechnet ein Finanzbeamter feststellen. Ein Zivilrichter schaltete die Staatsanwaltschaft ein, nachdem der Mann in einem Prozess unklare Angaben über die Existenz eines Testamentes gemacht und sich dabei an Eides statt scheinbar widersprochen hatte. Es ging um den Nachlass der verstorbenen Mutter des Mannes. Die Frau hatte 100.000 Euro hinterlassen. Als Erben kamen der Sohn sowie sein Stiefvater in Betracht. Doch obwohl die Frau mehrfach von einem Testament gesprochen hatte, rückte der Stiefvater nach der Beerdigung nie mit einer Antwort darüber heraus, ob es eine schriftliche Niederlegung des letzten Willens gab und wo sich diese befinden könnte. Auch nach der Einschaltung eines Anwalts verweigerte der Stiefvater jede Auskunft.
Nach über einem Jahr vergeblicher Korrespondenz beantragte der Finanzbeamte einen Erbschein, um wenigstens in den Besitz des Pflichtteils - also 25.000 Euro - zu gelangen. Wie es dafür üblich ist, versicherte er gegenüber der Rechtspflegerin an Eides statt, dass ein Testament nicht vorhanden sei. Dies erfolgte selbstverständlich in gutem Glauben, da er nicht mehr an die Existenz einer solchen Niederschrift glaubte - ganz unabhängig von der Frage, ob es ein solches Testament vielleicht sogar gab und nur nachträglich entfernt wurde.

Sein Pech war jedoch, dass er zuvor schon einmal die Möglichkeit eines Testaments ins Auge gefasst und zum Gegenstand einer Zivilklage gemacht hatte. Der Richter sah darin eine strafbare Handlung und informierte die Staatsanwaltschaft. Die erhob Anklage wegen "fahrlässiger Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung". Doch bei dem Prozess kam alles ganz anders. Die Richterin sprach von einem eher ungewöhnlichen Fall, da der Mann ja im guten Glauben gehandelt und sein Vorgehen mit einem Rechtsanwalt abgesprochen habe. Er habe sich in einer Zwickmühle befunden, da er weder das Vorhandensein eines Testaments noch dessen Nichtexistenz durch das unkooperative Verhalten des Stiefvaters beweisen konnte. Die eidesstattliche Versicherung war damit die einzige Möglichkeit, überhaupt an das Erbe zu kommen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 600 Euro Geldbuße eingestellt.


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