Diese Verbotsschilder werden Raucher künftig öfter zu sehen bekommen 01. September 2007 Schwere Zeiten für Raucher: Heute tritt bundesweit das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in Kraft. Es untersagt das Rauchen in allen Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Auch in den Zügen der Deutschen Bahn, in Bussen und Taxis ist Rauchen verboten. Johannes Spatz vom Verein „Forum Rauchfrei“ findet das Gesetz halbherzig.
Mit dem Gesetz haben die Bürger einen rechtlichen Anspruch, vor dem blauen Dunst geschützt zu werden. Verschärft werden zugleich die Vorschriften für den Kauf von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit: Das Mindestalter steigt von 16 auf 18 Jahre.
Bußgelder von bis zu 1.000 Euro
Die Raucherbereiche in den Empfangsgebäuden und Unterführungen der 5.700 deutschen Bahnhöfe gehören künftig der Vergangenheit an. Allerdings dürfen Raucher auf insgesamt 330 Bahnhöfen, die ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden haben, in speziell gekennzeichneten Bereichen zum Glimmstängel greifen. Für verpachtete und vermietete Flächen in Bahnhöfen gelten in der Regel weiterhin die jeweiligen Landesgesetze zum Nichtraucherschutz sowie das Hausrecht der Pächter und Mieter.
Wer das Bahn-Rauchverbot missachtet, wird laut Bahn zunächst auf das Verbot hingewiesen, in letzter Konsequenz ist ein Verstoß künftig eine Missachtung der Hausordnung und kann entsprechend geahndet werden. Auch in Zügen wird es künftig keine Raucherabteile mehr geben. Wird renitent gegen die Verbote verstoßen, können laut Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Bundesweit Rauchverbote in Kneipen geplant
Die lange umstrittenen Rauchverbote in Gaststätten liegen hingegen in der Zuständigkeit der Länder. In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gelten seit dem 1. August Rauchverbote in Krankenhäusern, Landesbehörden und Schulen, im Südwesten und in Niedersachsen auch in der Gastronomie - mit Ausnahme separater Räume für Raucher.
Bis Ende des Jahres sind aber bundesweit Rauchverbote in Kneipen geplant. Zugleich wurde die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht. Allerdings gilt für Zigarettenautomaten eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2009. Diese Zeit wird für die technische Anpassung der rund 500.000 Automaten in Deutschland benötigt.