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 Rauchverbot
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

12.10.2007 21:56
Wo Raucher noch zur Zigarette greifen dürfen Antworten

Zigaretten sind bei der Bahn seit heute tabu - und auch an vielen anderen Orten. Doch jedes Bundesland schützt Nichtraucher nach anderen Regeln. Der Atlas von SPIEGEL ONLINE gibt den Überblick.

Berlin - Von einem einfachen Rauchverbot hat sich Deutschland verabschiedet, seit sich die Ministerpräsidenten der Länder im März wieder einmal nicht einigen konnten. Probleme bereiteten damals Extrawünsche: die Raucherlaubnis in den Bierzelten des Oktoberfestes oder das Rauchen von Wasserpfeifen in ausgewählten Restaurants.


DPA
Rauchverbot auf Bahnhöfen: Ein Viertel aller Deutschen über 15 greift täglich zur Zigarette
Einigen konnten sich die Länderchefs sich nur darauf: Seit dem heutigen 1. September ist das Rauchen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den Bahnhöfen sowie in den Einrichtungen des Bundes verboten. Bahn-Chef Hartmut Mehdorn und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt stellten am Donnerstag bereits den ersten rauchfreien ICE vor. Die anderen Züge der Bahn werden an diesem Samstag folgen.

Aber Rauchern wird ihre Leidenschaft seit heute auch anderswo schwerer gemacht: Die Altersgrenze für den Verkauf von Tabak wird von 16 auf 18 Jahre erhöht. Minderjährigen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit von nun an ganz untersagt. Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen drohen Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro.


INTERAKTIVE GRAFIK
Alle Regelungen im Überlick: Rauchen in Deutschland Die Bundesregierung reagiert damit später als die meisten ihrer europäischen Nachbarn auf die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens. Rund ein Viertel aller Deutschen über 15 Jahre greift täglich zum Glimmstengel. Für die Tabakindustrie gilt die Bundesrepublik als erfolgversprechender Markt. Andererseits sterben nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) jährlich aber auch 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Das soll sich nun ändern.

17 verschiedene Nichtrauchergesetze

Die Länder sind gefragt. In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sind am 1. August Nichtrauchergesetze in Kraft getreten. In Baden-Württemberg und Niedersachsen wurden Gaststätten, Landesbehörden, Schulen und Krankenhäuser zu rauchfreien Orten deklariert. Einzig die sonst so gestrengen Schwaben lassen zunächst Gnade vor Recht ergehen. In Stuttgart müssen Wirte, die einen Verstoß gegen das Rauchverbot durchgehen lassen, noch nicht mit einer Strafe rechnen.

In Mecklenburg-Vorpommern dagegen könnten die Bußgelder bei 10.000 Euro liegen. Dort wurde die Zigarette aus Behörden, Schulen und Kliniken verbannt. Erst Anfang des kommenden Jahres werden dort auch Gaststätten für Raucher tabu sein.

Dann müssen sich auch die restlichen Raucher der Republik auf schärfere Gesetze einstellen. Die meisten Bundesländer ziehen am 1. Januar 2008 mit eigenen Nichtrauchergesetzen nach. 17 verschiedene Nichtrauchergesetze gelten dann in Deutschland.

Sachsen beispielsweise wird zum harten Pflaster für Nikotinfans. Wer sich dort nicht an die Rauchverbote hält, muss mit einer Strafe bis zu 5000 Euro rechnen. Der Freistaat Bayern dagegen wird seinen Oktoberfestbesuchern das Rauchen in den Bierzelten ermöglichen. Die Saarländer wollen bei kleinen Gaststätten eine Ausnahme machen und das Qualmen zulassen, falls dort keine Angestellten arbeiten, und in Hessen sieht eine Klausel des Gesetzesentwurfs vor, das Rauchen eines Tages wieder zu erlauben, falls technische Neuerungen das friedliche Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern möglich machen.




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