Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet vom 1. September an das Rauchen in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln.
In Zügen der deutschen Bahn darf nicht mehr geraucht werdenRaucher müssen in den Zügen der Deutschen Bahn, in Bussen und Taxis auf Zigaretten verzichten. Das Gesetz untersagt das Rauchen auch in allen Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Verschärft werden zugleich die Vorschriften für den Verkauf von Tabakwaren: Die Abgabe an Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist nun verboten. Bislang galt ein Mindestalter von 16 Jahren. ZUM THEMA Drogenbeauftragte: „Es wird keine Raucherpolizei geben“ Nichtraucherschutz: Welche Regeln gelten wo?Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Damit kann eine Geldbuße von 5 bis 1000 Euro verhängt werden. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, ob das Rauchverbot nur ein Mal oder häufiger missachtet wurde. Auch Rauchen in der Öffentlichkeit ist künftig erst ab 18 Jahren erlaubt. Kinder und Jugendliche werden aber nicht mit einem Bußgeld belegt.
Bahn setzt auf Aufklärung
In Bahnhöfen gilt von Samstag an ebenso ein generelles Rauchverbot. Raucherzonen wird es nur noch auf den Bahnsteigen von 330 größeren Bahnhöfen geben. In Nahverkehrszügen ist das Rauchen schon seit dem 1. Juli bundesweit verboten – nun folgen auch ICE, Intercity und Eurocity. In den ersten Tagen will die Bahn regelmäßig per Durchsage auf das Verbot hinweisen. Wer sich dennoch eine Zigarette anzündet, soll „höflich, aber bestimmt“ gebeten werden, sie zu löschen, sagte ein Bahnsprecher am Freitag. Nur bei hartnäckiger Weigerung soll die Bundespolizei zu Hilfe gerufen werden.
In Gaststätten können Raucher in den meisten Bundesländern noch bis Herbst oder bis zum Jahreswechsel weiterqualmen. Dies ist Ländersache. In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gelten seit dem 1. August Rauchverbote in Krankenhäusern, Landesbehörden und Schulen, im Südwesten und in Niedersachsen auch in der Gastronomie – mit Ausnahme separater Räume für Raucher.