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 Kinder und Scheidung
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

17.09.2007 17:10
Sorgerecht nach der Scheidung Antworten

Es gibt seit 1998 ein neues Kindschaftsrecht, das von einem grundsätzlichen Fortbestand der gemeinsamen elterliche Sorge ausgeht. Die gesunde Entwicklung des Kindes wird dadurch betont. Die meisten Eltern können dem Kind zu Liebe Ihre Streitigkeiten beiseite schieben und haben sich mit dem Umgang und dem Unterhalt für das Kind geeinigt. Sie haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Die wichtigen Erziehungsaufgaben und die Verantwortung werden von beiden Elternteilen, wenn Sie das Sorgerecht gemeinsam haben, weiterhin gemeinsam getragen. Wichtige Entscheidungen, wie Dinge, die die Schule oder den Kindergarten betreffen, werden nicht ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil entschieden. Dies heißt aber nicht, dass Sie alles mit dem ehemaligen Partner zusammen entscheiden müssen. Bei Angelegenheiten, die das tatsächliche Leben betreffen, wie die Organisation des täglichen Lebens, die Kleidung, die Hausaufgaben oder Arztbesuche bei nicht schwerwiegenden Erkrankung, trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Entscheidung. Bei Entscheidungen für Operationen, teure Sportarten, Schulwechsel oder dem Aufenthalt eines Kindes, muss der andere Elternteil hinzugezogen werden und eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden.

Normalerweise ist es so, dass sich die Eltern das Sorgerecht für Kind teilen und die Sache unter sich klären. Das Gericht und der Anwalt für Sorgerecht wird erst hinzugezogen, wenn man alleiniges Sorgerecht beantragen will. Einer der beiden Elternteile kann einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht einreichen. Dabei kommt es noch darauf an, ob der andere Elternteil diesem zustimmt. Wenn ja, dann werden Urteile übers Sorgerecht abgegeben und das Sorgerecht der Mutter oder dem Vater übergeben. Dieser Elternteil hat dann das alleinige Sorgerecht und auch die alleinige Entscheidungsfreiheit, was das Kind betrifft.
Falls nicht, erhält der Antragssteller das Sorgerecht nur dann, wenn zu erwarten ist, dass es dem Kind dadurch besser gehen würde.

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