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 Elterngeld oder doch lieber wieder Erziehungsgeld?
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

17.09.2007 11:00
Erziehungsgeld - Informationen Antworten

Erziehungsgeld
Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 ist das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes getreten. Für Eltern, deren Kinder noch vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, gilt Folgendes:

Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten Erziehungsgeld.

Eltern können wählen zwischen dem Regelbetrag von 300 Euro monatlich bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes und dem Budget-Angebot von 450 Euro monatlich bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes. Das Erziehungsgeld wird einkommensabhängig gemindert.

Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld

In den ersten 6 Lebensmonaten beträgt die Einkommensgrenze 30.000 Euro Jahresnettoeinkommen bei Elternpaaren und 23.000 Euro bei Alleinerziehenden. Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gilt:

Eltern erhalten beim ersten Kind volles Erziehungsgeld bis zu einem Jahresnettoeinkommen von 16.500 Euro und gemindertes Erziehungsgeld bis zu einem Jahresnettoeinkommen von etwa 22.086 Euro

Alleinerziehende erhalten volles Erziehungsgeld bis zu einem Jahresnettoeinkommen von 13.500 Euro und gemindertes Erziehungsgeld bis zu einem Jahresnettoeinkommen von etwa 19.086 Euro.

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.140 Euro.

Auf das Erziehungsgeld wird das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt angerechnet. Entgeltersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld und Krankengeld gelten bei der Berechnung des Erziehungsgeldes als Einkommen. Erziehungsgeld gibt es auch neben Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld und Ausbildungsförderung.

Wenn vor der Geburt des Kindes eine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand, bleibt diese während des Erziehungsgeldbezugs und der Elternzeit beitragsfrei bestehen, solange keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte erzielt werden.

Das Erziehungsgeld muss für jedes Lebensjahr des Kindes bei der örtlich zuständigen Erziehungsgeldstelle gesondert beantragt werden.

Im Anschluss an das Erziehungsgeld gewähren einige Bundesländer vergleichbare Leistungen: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Thüringen.
Spezielle Informationen
Erziehungsgeld für Alleinerziehende
Erziehungsgeld bei Adoptivkindern
Erziehungsgeld für Eltern in der Ausbildung
Erziehungsgeld bei der Geburt von Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge usw.)
Erziehungsgeld in Stieffamilien
Erziehungsgeld für Ausländerinnen und Ausländer
Unterschiede zwischen verheirateten und nichtverheirateten Eltern






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