Fragen nach der Bonität des Mietinteressenten muss dieser wahrheitsgemäß, auch in einer sog. Selbstauskunft beantworten. Andernfalls kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten und eventuell sogar kündigen. Auch Fragen nach Familienstand, Kindern und Einkommenshöhe sind zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da diese Fragen für das Mietverhältnis von Bedeutung sind.
Nicht bzw. falsch können z.B. Fragen nach Parteizugehörigkeit beantwortet werden. Wenn man zulässige Fragen falsch beantwortet, riskiert man die Anfechtung und/oder die Kündigung des Mietvertrages. Letztlich ist die Frage, was zulässigerweise richtig beantwortet werden muss in der Rechtsprechung nicht einheitlich geklärt. Im Zweifel sollte man daher bei einem Mieterverein nachfragen.
Haustierhaltung:
Ob Mieter in ihrer Wohnung ein Haustier halten dürfen hängt in erster Linie von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ab, oft vom genauen Wortlaut des Mietvertrages. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind vier Fallgruppen zu unterscheiden: 1. Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen.
2. Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht. Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.
3. Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht.
4. Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.