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 Rauchverbot
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

12.10.2007 21:54
Rauchverbot kommt erst nach Fastnacht Antworten

Das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz soll erst später als bisher geplant in Kraft treten. Die SPD-Mehrheitsfraktion will das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen ab dem 15. Februar verbieten, unter anderem auch wegen der Fastnachtssaison. Zunächst sollte das Gesetz am 1. November in Kraft treten.



Erst später qualmfrei in Kneipen


Die Verschiebung des Rauchverbots begründete die SPD damit, dass Bürger und betroffene Verbände erst noch umfassend über Inhalte und Folgen des Gesetzes informiert werden müssten. Man wolle den betroffenen Gaststätten mehr Zeit geben, sich auf diese Regelung einzustellen. Die SPD-Abgeordnete Marianne Grosse sagte, außerdem wäre es "schwierig geworden" mit den Karnevalisten. Rosenmontag ist im nächsten Jahr bereits am 4. Februar. Die SPD-Mehrheitsfraktion verabschiedete das Gesetz gegen die Stimmen der Oppositionsparteien CDU und FDP.

Mertin: Probleme liegen bei Umsetzung des Verbots
FDP-Fraktionschef Herbert Mertin sagte: "Mit Wortnebel statt Rauchnebel soll verschleiert werden, dass es erhebliche Schwierigkeiten insbesondere in der Gastronomie und im Vereinswesen bei der Umsetzung des Gesetzes gibt". Er vermute, dass die Karnevalisten mit ihren Schwierigkeiten, die Säle zu füllen, auf die Barrikaden gegangen seien, um Raucher wenigstens 2008 noch nicht ausschließen zu müssen.

Umstritten war vor allem das Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants. Laut Gesetz darf nun nach dem 15. Februar in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen, die nicht größer als die Hauptflächen sein dürfen, und in Festzelten geraucht werden. Auch in Schulen und Krankenhäusern beispielsweise ist der blaue Dunst dann gänzlich verboten. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Opposition forderte Ausnahmen für kleine Gaststätten
Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP scheiterten mit ihren Anträgen, in der Gastronomie mehr Ausnahmen zuzulassen. Die CDU wollte in Kneipen mit weniger als 40 Quadratmetern und überwiegendem Getränkeausschank sowie in inhabergeführten Gaststätten ohne Angestellte weiterhin das Rauchen erlauben. Die FDP hatte gefordert, den Wirten zu ermöglichen, sich selbst für oder gegen den blauen Dunst zu entscheiden und ihre Gaststätten entsprechend zu kennzeichnen. Beide Parteien wollten damit kleine Kneipen insbesondere auf dem Land vor massivem Gästeschwund bewahren. CDU und FDP hätten sich auch besondere Entlüftungssysteme für Gaststätten vorstellen können.

Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) begründete das neue Gesetz im Landtag mit den erheblichen gesundheitlichen Gefahren des blauen Dunstes, der etwa zu Herzinfarkt und Lungenkrebs führen könne. Auch passives Rauchen könne schon nach kurzer Zeit dem Körper schaden.

In Baden-Württemberg gilt Verbot seit August
In Baden-Württemberg ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden bereits seit August verboten. Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatte das Rauchverbot in Lokalen heftig kritisiert. Auch hier wurde argumentiert, dass besonders kleine Einraumlokale, die keinen Raucherraum haben, vom Ruin bedroht seien.

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