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 Geburt und alles um den Kreissaal herum
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

30.09.2007 23:14
Die Hebamme kommt zur Nachsorge Antworten

Babys auf die Welt zu helfen ist die ureigenste Domäne der Hebammen. Aber sie können und dürfen noch viel mehr, etwa die Vorsorgeuntersuchungen machen, Geburtsvorbereitungskurse leiten oder Mütter im Wochenbett und beim Stillen beraten. Was viele Schwangere nicht wissen: Ihnen steht auch nach der Geburt der Beistand einer Hebamme zu – und zwar in den zehn Tagen nach der Entbindung.

Gerade in der so genannten Nachsorgephase, wenn die Eltern zu Hause das erste Mal mit ihrem Neugeborenen alleine sind, können sie den Beistand einer Fachfrau besonders gut brauchen. Sie gibt Tipps, wenn der Damm schmerzt, weiß Rat bei Stillproblemen, Fragen zum Fläschchen oder der richtigen Pflege des Kleinen. Und sie kennt die typischen Nöte und Sorgen junger Mütter, kann durch ihr Wissen manche Krise von vornherein vermeiden helfen.
Wenn Sie das wollen, kommt Ihre Hebamme in der Nachsorgezeit täglich zu Ihnen. Ab dem elfen Tag nach der Entbindung und bis zum Ablauf der achten Lebenswoche Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf bis zu 16 weitere Hebammenbesuche oder telefonische Beratungen.

Eine Nachsorgehebamme müssen Sie sich selbst suchen. Da Sympathie und Vertrauen eine große Rolle spielen und es gut ist, wenn Sie sich nicht erst im Wochenbett kennenlernen, sollten Sie jetzt schon den Kontakt aufnehmen.

Die Krankenkasse zahlt

Die Kosten der beschriebenen Betreuung durch die Hebamme übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Meist orientieren sich die privaten Krankenversicherungen an diesen Leistungen. Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie jedoch sicherheitshalber vorher nachfragen, damit nicht überraschend Kosten auf Sie zukommen.

Hier gibts Infos

Adressen erfahren Sie aus den "Gelben Seiten", bei Ihrer Krankenkasse, dem Gesundheitsamt, Ihrem Frauenarzt, Zentren für Schwangerschaft und Geburt oder bei:

Bund Deutscher Hebammen, Postfach 1724, 76006 Karlsruhe, Tel. 07 21/9 81 89-0, Fax 07 21/9 81 89 20 und dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt, Tel. 069/79 53 49 71, Fax 069/79 53 49 72.


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