Nach der Geburt unseres Babys will ich einige Tage in der Klinik bleiben, um das Kleine ungestört kennen zu lernen. Habe ich danach Anspruch auf Hebammen-Nachsorge?
Ellen Grünberg, Bund Deutscher Hebammen: Ja, maßgeblich ist der Geburtstag. Die ersten zehn Tage nach der Geburt zahlen Kassen die Hebammen-Nachsorge. Bleiben Sie also sechs Tage in der Klinik, zahlen die Kassen für vier weitere Tage je einen Hebammen-Hausbesuch (bei besonderen Schwierigkeiten zwei). Bei Still-Problemen steht Ihnen in der ganzen Stillzeit Hebammen-Hilfe zu. Auch bei anderen Beschwerden haben Sie bis acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf 16 zusätzliche Hebammen-Leistungen; danach kann Ihr Arzt Ihnen weitere verordnen. In den Verträgen einiger privat versicherter Frauen ist Vor- und Nachsorge durch Hebammen nicht vorgesehen; sie müssten jeden Hausbesuch selbst zahlen (etwa 35 Euro).