Führt der Einbau fester Einrichtungsgegenstände in einer Mietwohnung zu störenden Geräuschen, können die Nachbarn die Miete mindern.Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Neuruppin hervor, wie der „Anwalt-Suchservice“ berichtete. In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin jahrelang im Erdgeschoss eines Hauses gewohnt, das sehr hellhörig war. Nach dem Einzug einer Familie in die Wohnung im ersten Stock ersetzten die Neumieter die freistehende Badewanne und die freistehenden Küchenmöbel durch Einbauteile. Wegen der mangelnden Schallisolierung konnte die Mieterin von nun an die Geräusche in der Familienwohnung deutlich hören.
Nachdem der Vermieter auch noch die Öfen in den Wohnungen durch eine Zentralheizung ersetzt hatte, deren Brenner unter der Wohnung der Frau lag, weckte die Anlage die Frau alle paar Minuten. Daraufhin minderte sie die Miete um 84 Euro.Anzeige MoneyBuilder 0% Ausgabeaufschlag bei Fidelity Machen Sie mehr aus jedem Euro bei Europas bester Fondsgesellschaft – bis 31.8. mit 50€ Startguthaben! weiter Der Vermieter akzeptierte das nicht und zog vor Gericht. Er argumentierte, der Mieterin sei der mangelnde Schallschutz von Anfang an bekannt gewesen. Deshalb habe sie die Geräusche zu akzeptieren. Das Amtsgericht Neuruppin widersprach dieser Auffassung (Az.: 42 C 263/04).