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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Renovierungspflichten
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

28.09.2007 11:11
Nebenkosten verjährt - Mieter kann Zahlung zurückfordern Antworten



Mieter können Geld zurückverlangen, das sie irrtümlich auf eine verspätete Nebenkosten-Abrechnung des Vermieters gezahlt haben.Hat ein Vermieter die Abrechnung erst nach Ablauf der dafür vorgesehenen Jahresfrist vorgelegt, dann geht sein Anspruch unter. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Zahlt ein Mieter dennoch – im Glauben, er sei dazu verpflichtet -, dann hat er „ohne Rechtsgrund“ gezahlt und kann den Betrag zurückfordern. Damit gaben die Karlsruher Richter einem Mieter Recht, der von seinem Vermieter erst am 26. Januar 2004 eine Betriebskosten- Abrechnung für das Jahr 2002 erhalten hatte. Obwohl damit die mit der Mietrechtsreform von 2001 eingeführte Frist überschritten war, zahlte er die knapp 200 Euro – die er, als er von seinem Irrtum erfuhr, wieder zurückverlangte.

Der Deutsche Mieterbund nannte das Urteil „richtig und wichtig“. Mieter könnten nun nach Entdecken ihres Irrtums drei Jahre lang den versehentlich gezahlten Betrag zurückfordern. (Az: VIII ZR 94/05)

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