Einem Mieter darf auch dann nicht der Strombezug unterbunden werden, wenn ihm wegen Mietschulden fristlos gekündigt worden ist.Wegen einer fristlosen Kündigung Anfang 2005 war es in der Mietwohnung in den Folgemonaten mehrfach zu Stromausfällen gekommen, wie der „Anwalt-Suchservice“ berichtete. Grund für die Ausfälle seien herausgedrehte Sicherungen gewesen. Die Mieter konnten das Problem selbst lösen, indem sie die Sicherungen wieder hineinschraubten. Bei einem weiteren Stromausfall war dies nicht mehr möglich, weil das Schloss zu dem Raum mit den Sicherungskästen ausgetauscht worden war.
Der Streit landete vor dem Landgericht München I. In ihrem Urteil (Az. 415 C 23505/05) monierten die Richter, der Vermieter könne für sich kein Zurückbehaltungsrecht wegen aufgelaufener Mietschulden reklamieren. Die Stromzufuhr zu unterbrechen sei eine widerrechtliche Besitzstörung, solange die Mieter noch in der gekündigten Wohnung lebten. Dies treffe auch auf andere Versorgungsleistungen zu.