Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 210 mal aufgerufen
 Renovierungspflichten
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 23:24
Was Vermieter bei Neuverträgen verlangen können Antworten



Zunächst die schlechte Nachricht: Wer sich eine neue Wohnung sucht, hat gegen horrende Mietforderungen nur eine recht begrenzte Handhabe. Grund: Wenn es um den Abschluss eines neuen Mietvertrags geht, richtet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. „Der Mietspiegel gibt zwar eine Orientierung darüber, welche Mieten in einer bestimmten Stadt üblich sind; wenn ein Vermieter aber über diese Richtgrenze hinausgehen will, darf er das erst einmal tun“, sagt Kristina Wagner, Fachanwältin für Mietrecht bei der Kanzlei Becker Bender in Düsseldorf.

Erst wenn der Vermieter sich als echter Wucherer entpuppt, schreitet das Gesetz ein. „In der Praxis sind diese Fälle aber eher selten“, so Ulrich Ropertz vom Mieterbund in Berlin. „Die Voraussetzungen für den Wucherparagrafen sind streng. Erst wenn die Miete 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter zugleich die Unerfahrenheit seines Gegenübers ausnutzt, können die Betroffenen aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen Honig saugen – der Vertrag ist in diesen Fällen nichtig.“

Tipp: Vermieter, die nicht die Unbedarftheit eines einzelnen Mieters, sondern die extreme Wohnungsnot in einer bestimmten Gemeinde ausnutzen, um überhöhte Mieten zu kassieren, müssen ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes belangt sie bereits dann, wenn der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt. „In diesen Fällen ist der Vertrag teilweise unwirksam, der Hausherr muss dem Mieter das zu viel bezahlte Geld erstatten“, erläutert Michael Clar, Geschäftsführer des Instituts für Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt (F+B) in Hamburg

Vorsicht: Das Gesetz sanktioniert die überhöhten Mietpreise nur, wenn im gesamten Stadtgebiet Wohnungsnot herrscht. Sind hingegen nur Domizile in den begehrten Vierteln schwer zu finden, muss der Mieter entweder auf die Wohnung verzichten oder die höhere Miete zahlen (BGH VIII ZR 44/04).

 Sprung  
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz