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 Renovierungspflichten
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 23:22
Schönheitsreparaturen - Wann Mieter streichen müssen Antworten

Immer mehr Mietverträge enthalten ungültige Klauseln. Die wichtigsten Regeln für Mieter und Vermieter.
Von FOCUS-Online-Autorin Anja Zwittlinger-Fritz

Pause bei der WohnungsrenovierungDie Farbe blättert von den Fensterrahmen, die ehemals weißen Wände schimmern gelb, und der Teppich im Wohnzimmer zeigt noch die Spuren der letzten Geburtstagsfeier. Kein Problem, solange man nicht vorhat auszuziehen. Sonst ist der Ärger programmiert: Nicht selten verlangt der Vermieter die vollständige Renovierung der Wohnung und beruft sich auf den Mietvertrag. ZUM THEMA
Urteil:
BGH kippt Renovierungsklausel
Immobilien-Börse:
Mietwohnungen in ganz Deutschland finden
Städtevergleich:
Was Vermieter verlangen dürfenLängst nicht jede Klausel zu den Schönheitsreparaturen ist auch wirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen die Ansprüche der Vermieter zurechtgestutzt – zuletzt am Mittwoch: Eine Klausel, die den Eindruck erweckt, der Mieter müsse stets beim Auszug – unabhängig vom Zustand der Wohnung oder dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur – renovieren, ist unzulässig (Az. VIII ZR 316/06).

Mit jeder Entscheidung wird das Recht rund ums Malern, Tapezieren und Putzen komplizierter. Die aktuelle Rechtslage für die häufigsten Streitpunkte.

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