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 Jobs
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 20:36
Spar Ideen für Arbeitslose Antworten

Klar, wer seinen Job verliert rennt zum Arbeitsamt, um seinen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Denn eine Verzögerung könnte die Kürzung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben (siehe auch: Nach der Kündigung sofort beim Arbeitsamt melden). Das ist gut und richtig so. Doch zusätzlich sollten Sie folgende Spar-Ideen beachten:

Das Wohngeld
Bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde können Sie einen Wohngeldantrag einreichen. Was ist Wohngeld? Es handelt sich um eine finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Dabei erhalten Mieter Wohngeld als Mietzuschuss und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss.

Achtung! Einmal rechtmäßig erhaltenes Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt auch, wenn ehemals Berechtigte mittlerweile ein Einkommen haben, bei dem kein Anspruch mehr auf Wohngeld bestünde.

Die Sozialhilfe
Haben Sie vielleicht auch Anspruch aus Sozialhilfe? Die erhalten Menschen, die in eine Notlage geraten sind, in der weder eine Versicherung noch das Arbeitsamt, eine Bank oder Verwandte helfen (z.B. bei Behinderung, Arbeitslosigkeit oder Tod des Partners).

Die Sozialhilfe ist eine Fürsorgeleistung des Staates, die jeder in Not geratene Bürger unter bestimmten Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen kann. Oft haben beispielsweise Familien mit Kindern hohe Miete zu zahlen und können beim Sozialamt Ihrer Gemeinde Sozialhilfe beantragen.



Freie Wahl der Krankenkasse
Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt Ihre Krankenkassenbeiträge. Sie können wählen bei welcher Krankenkasse Sie versichert werden wollen. Allerdings müssen Sie das Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach der Arbeitslosmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse melden. Ansonsten bleiben Sie über das Arbeitsamt bei der Krankenkasse verischert, bei der Sie zuletzt gemeldet waren.

Die leidigen Fernsehgebühren
Jeder Bürger zahlt brav an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Beiträge für Rundfunk und Fernsehen. Bei Sozialhilfe oder einem Einkommen knapp über dem Sozialhilfebedarf, können Sie sich von den Gebühren befreien lassen. Die Anträge finden Sie beim Sozialamt Ihrer Gemeinde.
Auswahl der Krankenkassen:
die AOK Ihres Wohnorts,
einer Ersatzkasse,
einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse,
der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren oder
der Krankenkasse des Ehegatten.




Die Telefonkosten
Wenn schon, denn schon: Zeigen Sie der Deutschen Telekom Ihre Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren und Sie bekommen ein Gesprächsguthaben in Höhe von max. 6,94 EUR brutto im Monat, dieses kann auf Gespräche im Orts- und Deutschlandbereich genutzt werden. Fragen zum sog. Sozialtarif erhalten Sie bei der Rufnummer 0800-3301000 oder in jedem T-Punkt

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