Immer mehr Frauen wollen nach vielen Jahren als Mutter und Familiencoach wieder zurück in den Beruf. Die Rückkehr an den ehemaligen Arbeitsplatz ist nach der Familienpause oft nicht möglich. Für eine neue Stelle müssen Sie Ihre Qualifikationen auffrischen oder sogar neu erwerben. Das ist schwer.
Nicht nur der Arbeitsmarkt stellt Mütter vor schier unüberwindbaren Herausforderungen. Auch hat sich der früher ausgeführte Job meist schon allein in technischer Hinsicht weiterentwickelt. Doch diese Kenntnisse fehlen Müttern, die längere Zeit ausgesetzt haben. Wer nun ins Erwerbsleben zurückkehrt, sollte sich gründlich vorbereiten.
Anlaufstellen Verlassen Sie sich nicht auf die Hilfe anderer!!! Sie müssen sich selber durch den Wust an Informationen und Angeboten durchkämpfen. Nur so haben Sie eine reale Chance einen Job zu finden, der Ihnen wieder Spaß am Berufsalltag bringt. Zum Start stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung.
Das Arbeitsamt Die ersten Anlaufstellen sind in der Regel die örtlichen Arbeitsämter. Dort finden Veranstaltungen extra für Berufsrückkehrerinnen statt. Erfahrene Berater geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stellenmarkt. Dargestellt werden auch berufliche Bildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen betrieblicher und schulischer Art sowie finanzielle Förderungsmöglichkeiten. Gleichzeitig erhalten Sie Hilfe bei der Beantragung solcher Förderungen.
Bisweilen bieten Arbeitsämter auch einzelnen Bildungsträgern die Möglichkeit, ihre Maßnahmen vorzustellen. Dies ist nur eine erste Orientierung und ersetzt keinesfalls eine vertiefte Einzelberatung. Erst im Einzelgespräch können die Berater ihre persönlichen und beruflichen Voraussetzungen klären und gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen erarbeiten. Auch auf das Beratungsgespräch sollten Sie sich vorbereiten. Überlegen Sie sich Fragen, die Sie stellen wollen. Schreiben Sie diese auf. Weitere wertvolle Infos finden Sie hier.
Die Volkshochschulen Die Volkshochschule (VHS) bietet Information zur Familienphase und Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf an. Diese Veranstaltungen finden vormittags statt und sind kostenlos. Oft ist auch für Kinderbetreuung gesorgt. Informiert wird über die Rahmenbedingungen des Wiedereinstiegs sowie Seminare und Kurse der VHS, die auf den Wiedereinstieg vorbereiten.
Dabei beantworten Kursleiterinnen Ihre Fragen und Teilnehmerinnen berichten über ihre Erfahrungen. Zusätzlich werden Qualifizierungslehrgänge für Wiedereinsteigerinnen angeboten und ein Bewerbungstraining für Frauen. Auch die VHS bietet persönliche Informations- und Beratungsgespräche an. So sollen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung vor Ort aufgezeigt werden.
Gleichstellungsstellen In fast jeder Stadt oder Gemeinde findet sich eine Gleichstellungsstelle. Auch dort haben Sie die Möglichkeit, sich zum Thema Wiedereinstieg in den Beruf beraten zu lassen. Hier finden sich oft noch andere Kontakte, als bei den mehr bekannten Arbeitsämtern und VHS.
Förderungen Nach SGB III berücksichtigt der Gesetzgeber, dass Berufsrückkehrerinnen erfahrungsgemäß besondere Probleme bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz haben. Gemäß 20 SGB III sind Berufsrückkehrinnen, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.
Die Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben. Als aufsichtsbedürftig gelten Kinder unter 15 Jahren (d.h. am 15. Geburtstag endet die Aufsichtsbedürftigkeit). Die angemessene Zeit: Sie wollen bis spätestens ein Jahr nach der Unterbrechung erwerbstätig sein.
Berufsrückkehrerinnen haben gemäß §218 Satz 2 SGB III) einen Anspruch auf einen. Eingliederungszuschuss bei der Einarbeitung. Ist ein Arbeitgeber bereit, Sie einzuarbeiten, kann er vom Arbeitsamt einen Zuschuss zu den Lohnkosten bekommen. Im Regelfall beträgt dieser Eingliederungszuschuss 30 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für die Dauer von 6 Monaten.
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen Voraussetzungen für die finanzielle Förderung beruflicher Qualifizierung, Fortbildung oder Umschulung sind: Die erforderlichen persönliche Voraussetzungen müssen feststehen. Das angestrebte Bildungsziel ist auf dem Arbeitsmarkt verwertbar. Die Bildungsmaßnahme muss festgelegten Anforderungen entsprechen. Leistungen können nur gewährt werden, wenn Sie vor Beginn der angestrebten Maßnahme mit Ihrem Arbeitsamt in Verbindung setzen. In der Regel gilt eine Frist von mindestens vier Wochen.
Frauenförderung an Hochschulen Für Nachwuchswissenschaftlerinnen gibt es an verschiedenen Hochschulen Wiedereinstiegsstipendien und flexible Werkverträge. Nur ein Beispiel sind Kontaktstipendien zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in das wissenschaftliche Arbeiten. Bei der Vergabe von Stipendien (Promotion, Postpromotion, Habilitation) soll eine flexible zeitliche Gestaltung möglich sein.
Wer also nicht jammern, sondern einen Job will, muss sich selber darum kümmern. Es ist ein harter und steiniger Weg. Deshalb an dieser Stelle noch einmal: Informieren Sie sich ausgiebig über Ihre Möglichkeiten!
Viel Glück für die Zukunft wünscht das JobScout24- Team