Kinderbetreuung in Deutschland ist ein heikles Thema. Zwar hat spätestens seit dem 01.01.1998 jedes Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz wenn es drei Jahre alt geworden ist. Allerdings gibt es - besonders in den alten Bundesländern - vielfach immer noch nicht genügend Plätze, um den Bedarf zu decken. Außerdem gilt der Gesetzesanspruch nur für einen Halbtagsplatz. Das reicht im Normalfall nicht aus, um berufstätig zu sein, besonders da in vielen Gemeinden auch Nachmittagsplätze in die Bedarfsplanung miteinbezogen werden. Wohin also mit dem Kind wenn der Wiedereinstieg ansteht, und niemand mehr den ganzen Tag zu Hause ist um Brei zu kochen und mit Bauklötzen zu spielen.
JobScout24 hat die gängigen Möglichkeiten der Kinderbetreuung zusammengestellt. Leider ist es sehr schwierig, Angaben zu den anfallenden Kosten zu machen, da die Preise und Zuschüsse von den Kommunen sehr unterschiedlich geregelt werden. Auskünfte hierzu erteilen die Jugendämter. Sie sind auch bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich.
Kinderkrippe Die Kinderkrippe ist die staatliche Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren. Je nach Einrichtung werden hier auch schon 8 Wochen alte Babys betreut. Oft werden aber auch nur Kinder ab einem Jahr angenommen. Krippen sind meistens ganztags geöffnet. Auch das Angebot an Krippenplätzen ist in Deutschland sehr eingeschränkt. Insgesamt steht nur für ungefähr 2 % aller Kinder unter drei Jahren ein Platz zur Verfügung.
Der JobScout24 Tipp: Seit dem 1. Januar 2002 können Eltern Kinderbetreuungskosten in größerem Umfang von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass beide Eltern berufstätig oder in der Ausbildung sind. Aber auch wenn sie aus anderen Gründen die Betreuung nicht selbst übernehmen können, zum Beispiel weil sie behindert oder länger als drei Monate krank sind, muss der Fiskus das berücksichtigen. Pauschal werden dafür für jedes Kind 1.548 Euro pro Jahr angesetzt. Wer mehr bezahlt, sollte sich das nachweisen lassen. Bis zu 1.500 Euro können zusätzlich als besondere Belastung anerkannt werden. Leben Vater und Mutter getrennt, profitieren sie je zur Hälfte.
Kindertagesstätte Der gute alte Kindergarten. Hier werden Kinder ab drei Jahren betreut. Leider reicht aber trotz des Rechtsanspruches das Angebot bei weitem nicht aus. Für die meisten Berufstätigen ist eine 3- bis 4-stündige Halbtagsbetreuung eben nicht genug. Aber die Einrichtungen versuchen, sich dem wandelnden Bedarf anzupassen. In größeren Städten sind die Öffnungszeiten vieler Kindertagesstätten an die üblichen Büroarbeitszeiten angepasst. Selbst in ländlichen Gegenden gibt es immer mehr Ganztags- oder zumindest verlängerte Halbtagsgruppen. Aber es gibt immer noch große Lücken. Im Zweifel heißt es selbst aktiv werden. Es kann sich durchaus lohnen, sich mit anderen Eltern zusammenzuschließen und die örtlichen Kitas unter Druck zu setzen.
Viele gute Tipps finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums: http://www.bmfsfj.de/
Kinderladen Selbstgegründet, selbstverwaltet, selbstgeputzt. So haben die Kinderläden in den 70ger und 80ger Jahren angefangen. Noch immer haftet Ihnen ein Hauch des Revolutionären an und noch immer wird manchmal die Putzfrau eingespart, um eine zusätzliche Erzieherin einzustellen. Die Zeiten der antiautoritären
Erziehung sind aber auch hier längst vorbei. Die alternative Kinderbetreuung gibt es vor allem in größeren Städten. Sie wird von Elterninitiativen oder Vereinen getragen. Meistens werden Kinder ab einem Jahr betreut. Traditionell müssen Eltern bei dieser Art der Kinderbetreuung damit rechnen, dass ihr Engagement gefragt ist. Sie haben aber dadurch auch mehr Einflussmöglichkeiten.
Tagesmutter
Tagesmütter betreuen fremde Kinder bei sich zu Hause. Meistens zusätzlich zu ihren eigenen. Die Vermittlung erfolgt durch private Kontakte, Anzeigen und Aushänge oder über das Jugendamt. Wird ein offizieller Vertrag geschlossen, beteiligt sich der Staat an den Kosten. Im Internet werden Sie bei http://www.tagesmutter.de/ oder Babysitter fündig.
Au-Pair-Mädchen
Ein Au-Pair-Mädchen oder Jungen kommen als Gast in Ihre Familie und kümmert sich in diesem Rahmen um ihre Kinder. Die Vermittlung erfolgt in der Regel über Agenturen, die meistens auch bei Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ein Au-Pair hat Anspruch auf ein Taschengeld von mindestens EUR 206,--, ein eigenes Zimmer, eine Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr, auf Kranken- und Unfallversicherung und nicht zuletzt auf Kost und Logis. Auch die Höchstarbeitszeiten und Arbeitsfelder sind vertraglich geregelt. Außerdem muss es die Möglichkeit haben, einen Sprachkurs zu besuchen. Weitere Informationen finden Sie unter au-pair-society und unter http://www.aifs.de/aupair/.
Kinderfrau
Sicherlich meistens die kostspieligste Art der Kinderbetreuung. Eine Kinderfrau ist eine sozialversicherungspflichtige Angestellte mit Urlaubsanspruch und allem drum und dran. In Deutschland gilt diese Art der Kinderbetreuung als ziemlich elitär. Wenn mehrere Kinder zu betreuen sind, kann sie aber durchaus eine sinnvolle und preiswerte Alternative sein. Weitere Informationen dazu gibt's beim Arbeitsamt.
Buchtipps zu diesem Thema:
Ute Diehl, Karl Diehl: Die beste Betreuung für mein Kind. Tagesmutter, Oma, Krippe, Hort und Co., Urania Verlag, 2000, ISBN 3332011340, EUR 11,90