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Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 20:09
Fragen und Antworten zum Thema Teilzeit Antworten



Die wichtigsten Antworten zu Fragen zur Teilzeitarbeit auf einen Blick
Warum ein neues Gesetz?
Das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge hat das zum 31.12.2000 ausgelaufene Beschäftigungsförderungsgesetz abgelöst. Grundlage des Gesetzes sind Rahmenvereinbarungen der europäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverträge, die die Bundesregierung nun in deutsches Recht umgesetzt hat. Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge erhalten damit eine moderne Rechtsgrundlage.


Was sind die Kernpunkte des Gesetzes?
Kernpunkte sind der gesetzlich verankerte Anspruch auf Teilzeitarbeit und weitere Regelungen zur Förderung der Teilzeitarbeit. Außerdem werden zum ersten Mal befristete Arbeitsverhältnisse zusammenfassend auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt.


Anspruch auf Teilzeit - was bedeutet das?
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Arbeitnehmer müssen Ihren Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen. Das Gesetz macht keine Vorgaben, wie die Arbeitszeit verkürzt werden muss. Arbeitnehmer und Arbeitgeber suchen dann einvernehmlich und gemeinsam nach einer Lösung, die den Interessen beider Partner gerecht wird. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen.


Wie wird die Anzahl der vom Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer ermittelt?
Nach § 8 Abs. 7 des neuen Teilzeit- und Befristungsgesetzes werden alle Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) gezählt, die regelmäßig vom Arbeitgeber beschäftigt werden - unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitszeit. Bei der Frage, ob mitarbeitende Gesellschafter oder Geschäftsführer bei den Arbeitnehmern mitzuzählen sind, kommt es darauf an, ob sie Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind. Gleiches gilt für sogenannte freie Mitarbeiter. Vorübergehend Beschäftigte werden mitgezählt, wenn sie einen regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer vertreten (keine Doppelzählung).


Zu welchem Zeitpunkt muss die Anspruchsvoraussetzung von mehr als 15 beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmern erfüllt sein?
Es kommt dabei weniger auf einen genauen Zeitpunkt an als auf den Umstand, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.


Steht der Anspruch auf Teilzeitarbeit auch Arbeitnehmern zu, die in kleineren Filialen eines Unternehmens beschäftigt sind?
Grundsätzlich ja, wenn der Arbeitgeber insgesamt (in allen Filialbetrieben zusammengenommen) in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.


Was sind betriebliche Gründe, die eine Ablehnung des Teilzeitwunsches durch den Arbeitgeber rechtfertigen?
Der Gesetzgeber kann hierzu wegen der Vielgestaltigkeit der in den einzelnen Betrieben denkbaren Sachverhalte nur einen Rahmen vorgeben. Die Tarifparteien sind - wie auch sonst im Arbeitsrecht - ermächtigt, diesen Rahmen entsprechend den praktischen Erfordernissen durch branchenspezifische Lösungen auszufüllen. Zu den betrieblichen Gründen gehören aber eindeutig erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation, des Arbeitsablaufes (z.B. Fehlen einer Ersatzkraft), der Sicherheit im Betrieb oder auch unverhältnismäßig hohe Kosten.
Müssen Arbeitnehmer bei ihrem Antrag auf Teilzeitarbeit eine Begründung für diesen Wunsch nennen und muss der Antrag schriftlich gestellt werden?
Eine Begründung des Wunsches ist nicht notwendig. Sie erleichtert es dem Arbeitgeber jedoch, die Auswahl zu treffen, wenn mehrere seiner Arbeitnehmer Teilzeitarbeit beantragen und die Verwirklichung aller Teilzeitwünsche aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Das Gesetz verlangt zwar keine schriftliche Beantragung. Die Schriftform ist aber zu empfehlen, weil dadurch eine spätere Nachweismöglichkeit gegeben ist.


Wann muss der Arbeitgeber über einen Antrag auf Teilzeitarbeit entscheiden?
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich mitteilen, ob er der Teilzeit zustimmt oder nicht. Unterlässt er dies, verringert sich die Arbeitszeit automatisch, d. h. allein aufgrund des Gesetzes (§ 8 Abs. 5 TzBfG) in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.


Was kann der Arbeitnehmer unternehmen, wenn der Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit ablehnt?
Ist der Arbeitnehmer mit der Ablehnung seines Teilzeitwunsches durch den Arbeitgeber nicht einverstanden, so steht ihm die Möglichkeit der Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht offen. Das Gericht prüft, ob die Ablehnung in diesem Einzelfall zu Recht erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen betrieblicher Gründe für seine Ablehnung beweisen.


Werden die Arbeitgeber durch die Neuregelung belastet?
Die neue Teilzeitregelung belastet die Arbeitgeber nicht, denn flexible Arbeitszeiten sind wirtschaftlich, wie Beispiele von Unternehmen in Deutschland und Europa beweisen. Wer weniger arbeitet oder seine Arbeitszeit verteilt, ist produktiver, effizienter und motivierter. Für Unternehmen bedeutet das höhere Produktivität, geringere Fehlzeiten und geringere Fluktuation.


Können Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in Erziehungsurlaub (seit 01.01. 2001 Elternzeit genannt) einen Antrag auf Teilzeitarbeit nach Ende des Erziehungsurlaubs stellen oder müssen sie erst wieder sechs Monate beim Arbeitgeber tätig sein?
Auch diese Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer können grundsätzlich einen entsprechenden Antrag auf Teilzeitarbeit spätestens drei Monate vor dem Wunschtermin stellen, wenn ihr Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht. Dabei zählt die Elternzeit mit, weil das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit fortbesteht.


Quelle: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Beruf...e/teilzeit.html


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