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Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 20:07
Teilzeitarbeit - neue Chancen für Frauen Antworten



Rund ein Viertel aller Angestellten arbeitet bereits in Teilzeit - Tendenz steigend. Nach einer Studie des Kölner Instituts zur Erforschung sozialer Chancen sind vierzig Prozent der vollbeschäftigten Frauen und zehn Prozent der Männer an einer Verkürzung ihrer Arbeitszeit interessiert. Da kommt das neue Teilzeitgesetz der Bundesregierung wie gerufen.

Vor allem Frauen haben ein starkes Interesse an Teilzeit, da für Sie der Wunsch, Beruf und Familie zu vereinbaren, überwiegt. Schliesslich ist Teilzeit schon lange kein Karriererisiko mehr. Im Gegenteil: Bis zur Abteilungsleiterebene ist Teilzeit nach Angaben der Kienbaum Unternehmensberatung durchaus selbstverständlich. Das neue Teilzeitgesetz bietet hier verschiedene Teilzeitmodelle an, aus denen jede Beschäftigte entsprechend ihrer persönlichen Konstellation die gewünschte Arbeitsplatzzeit auswählen kann. Entsprechend dem Gesetz haben nun alle Angestellten in einem Betrieb mit über fünfzehn Angestellten einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschäftigte mindestens sechs Monate bei der entsprechenden Firma angestellt ist. Doch dann stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Entweder entscheidet sie sich für die "tägliche Teilzeit", bei der sie das tägliche Stundenvolumen reduziert oder unterschiedlich reduzierte Stunden auf festgelegte Tage verteilt. Die "flexible Teilzeitvariante" bietet die Möglichkeit, die Soll-Wochenstunden auf wechselnde Tage zu verteilen. Voraussetzung ist allerdings die Absprache mit Kollegen und Vorgesetzten. Bei der "wöchentlichen Teilzeit" ist die Arbeitnehmerin drei- oder vier Tage in der Woche mit voller Stundenzahl anwesend und erhält ein oder zwei nach Bedarf und Vereinbarung wählbare freie Tage. Bei der "Monatsteilzeit" wählt sie zwischen der Variante, drei Wochen voll und eine Woche gar nicht bzw. zwei Wochen voll zu arbeiten und zwei Wochen frei zu haben. Wer "monatsweise Teilzeit" arbeitet, erscheint einige Monate voll und andere reduziert bzw. überhaupt nicht am Arbeitsplatz. Die "Jahresteilzeit" verteilt dagegen im Voraus und abhängig vom Arbeitsaufwand eine vereinbarte Soll-Arbeitszeit auf das ganze Jahr. Schliesslich "Job-Sharing". Bei dieser Arbeitsplatzform teilen sich Frauen einen Arbeitsplatz mit einem oder mehreren Beschäftigten oder legen im Team und nach Absprache die individuellen Arbeitszeiten fest.


Mit dem neuen Teilzeitgesetz hat der Gesetzgeber darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte nicht mehr mit einer generellen Benachteiligung bei Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld rechnen müssen. Ausserdem sichert es ihnen Anspruch auf Urlaubs- und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kündigungsschutz nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Auch Jubiläumszulagen stehen ihnen in voller Höhe zu. Lediglich auf Leistungen wie Essensgeld oder Überstundenzuschläge müssen Teilzeitangestellte im ungünstigsten Fall verzichten. Doch damit sollte man angesichts der Verbesserungen, zu denen auch ein reduzierte Krankenkassenbeitrag bei gleichbleibenden Leistungen zählt, leben können.


Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Neuregelungen der Teilzeit finden Sie auch auf der eigens hierfür eingerichteten Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

Ein kostenloses Teilzeit-Info-Telefon ist beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Nummer 0800-1515153 zu erreichen.

Die Broschüre zum neuen Teilzeit- und Befristungsgesetz kann schriftlich bestellt werden beim
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Referat Z a 6
Rochusstrasse 1
53123 Bonn


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