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Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 17:53
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Was tun? Antworten



Viele Frauen werden an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt. Dabei sind einmalige Übergriffe eher die Seltenheit, oftmals werden die Opfer über längere Zeit von triebhaften Kollegen in die Enge getrieben.

Die Folgen für die Opfer sind physische und psychische Gesundheitsschäden wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Depressionen. Darüber hinaus beeinträchtigt sexuelle Belästigung die Ausbildungs- und Aufstiegschancen der Frauen und zieht nicht selten den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich. Doch wie kann Frau sich dagegen wehren? Welche Mittel gibt es, um die Begehren der Täter zu unterbinden und die Männer in ihre Schranken zu verweisen? Kommunikation - so schwer sie auch fallen mag - ist dabei nach Ansicht von Experten eine probate Möglichkeit: Betroffene Frauen sollten daher mit ihren Kolleginnen darüber sprechen und die indiskrete Frage anbringen: "Du ebenfalls?" Jede Form von unerwünschter Anmache - darunter Fallen zum Beispiel Berührungen, obszöne Bemerkungen, Witze oder die direkte Aufforderung zu sexuellen Handlungen - sollte konsequent protokolliert werden. Auch die Suche nach einer möglichen Zeugin für die verbalen und aktiven An- und Übergriffe des männlichen Geschlecht stärkt die Position der scheinbar schwächeren Frau. Hat die Betroffene erst einmal eine solche Kollegin im Betrieb ausgemacht, gilt es, diese ebenfalls um die Anfertigung eines Beweisprotokolls zu bitten. Auch der Versuch, den Täter gemeinsam zur Rede zu stellen, bringt in vielen Fällen schon den gewünschten Erfolg. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, in welcher Form sich die Frau sexuell belästigt fühlt. Die Betroffene muss den Mann auffordern, sein Verhalten unverzüglich einzustellen. Angesichts solch direkter Konfrontation mit der geballten Weiblichkeit ziehen sich viele Männer - egal ob Kollege oder Vorgesetzter - ganz schnell und eingeschüchtert zurück.

Doch nicht immer beendet der Täter seine Übergriffe unverzüglich, häufig versucht er sie nur besser zu verschleiern und im Geheimen zu halten. Wenn jegliche Selbstinitiative nichts nützt, dann ist der Gang zu einer betrieblichen Vertrauensfrau oder zu einer Selbsthilfe-Initiative unumgänglich. Problematisch wird es erst, wenn die sexuelle Belästigung in kleinen Betrieben oder Firmen stattfindet oder vom obersten Chef ausgeht. Hier besteht die Gefahr, dass die Hilfsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, aus Angst den Job zu verlieren, stark eingeschränkt ist.

Fruchtet auch die Hilfe der Vertrauensfrau oder der Selbsthilfe-Initiative nicht, um sich aus den Fängen der sexuellen Belästigung befreien zu können, sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Sexuelle Belästigung ist im Arbeits- und Disziplinarrecht verboten und massive Übergriffe können strafrechtlich verfolgt werden.

Abschließender Tipp: Frauen, die Mitglieder in Gewerkschaften sind, besitzen meist kostenlosen Rechtsschutz.


Nützliche Adressen für Betroffene

Frauenberatung- und Therapiezentrum Stuttgart e.V.
Obere Str. 2
Eingang Steubenstraße
70190 Stuttgart
http://www.s-hip.de/fetz/

Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.V.
Kemmelweg 10
65191 Wiesbaden
0611/541337



Buchtipps zu diesem Thema:


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Taschenbuch (Dezember 1997) Kohlhammer, Stgt.; ISBN: 3170151940, EUR 15,00




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