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Dieses Thema hat 0 Antworten
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Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 17:50
Steuerfreie nebenberufliche Tätigkeiten Antworten



Einnahmen bis 1.848 EUR im Jahr sind für Sie aus manch einer nebenberuflichen Tätigkeit steuerfrei. Das gilt laut stueuerweb.org in folgenden Fällen:
Sie sind als Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder, Betreuer oder nebenberuflich künstlerisch oder pflegend tätig und
und sind von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. einer Gemeinde, einer Volkshochschule, einer Handelskammer usw.) oder von einer gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Organisation beauftragt worden.
Unwichtig ist, ob diese Nebentätigkeit selbstständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird! Siehe auch: § 3 Nr. 26 EstG.

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