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 Jobs
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

27.09.2007 17:39
Was sind 400,-Euro Jobs - Mini Jobs Antworten



325-EUR-Jobber haben Grund zur Freude. Seit dem ersten April 2003 darf das Entgelt bis zu 400 EUR monatlich betragen. Eine Zeitgrenze, weniger als 15 Stunden in der Woche, entfällt. Außerdem ist auch ein Freistellungsantrag vom Finanzamt nicht mehr notwendig. Das gilt im gewerblichen Bereich und für den Privathaushalt. Die Details haben wir für Sie zusammengestellt.


Trotz der einfachen Regelung finden sich immer wieder Ausnahmefälle, die Fragen aufwerfen. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammnegesucht.

Mehrere Mini-Jobs
Sie arbeiten in mehreren kleinen Jobs und verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig? Bei der Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen bleiben diese trotzdem für den Arbeitnehmer versicherungsfrei, sofern er insgesamt nicht mehr als 400 EUR verdient. Der Arbeitgeber entrichtet pauschal 23 Prozent des Arbeitsentgelts als Beitrag an die Kranken- und Rentenversicherung. Übersteigt das Arbeitsentgelt allerdings die 400 EUR-Grenze, haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialbeiträge zu entrichten.

Nebenjob neben Hauptbeschäftigung
Sie arbeiten noch neben ihrer Hauptbeschäftigung noch bei einem zweiten Unternehmen, um ihre Urlaubskasse aufzubessern? Dann bleibt der erste Nebenjob versicherungsfrei. Doch übertreiben lohnt sich nicht: Jede weitere geringfügige Beschäftigung wird durch die Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung versicherungs- und steuerpflichtig.


Für alle Mini-Jobs gilt:

Die neue Geringfügigkeitsgrenze beträgt 400 EUR statt 325 EUR.
Für die Anmeldung zur Sozialversicherung und Pauschale des Arbeitgebers ist die Bundesknappschaft zuständig.
Der Arbeitnehmer muss keine Abgaben zahlen und braucht auch nicht einen Freistellungsantrag beim Finanzamt zu beantragen.




Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten ist der Mini-Job neben einer Hauptbeschäftigung um ein vielfaches interessanter geworden. Denn steuerliche Freistellungsbescheinigungen durch das Finanzamt sind nicht mehr notwendig. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent.

Haushaltshilfen
Handelt es sich um einen Mini-Job im Haushalt bei Privatleuten, gilt auch hier die 400-EUR-Regelung. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag von nur 12 Prozent. 5 Prozent des Verdienstes gehen jeweils an die Renten- und Krankenversicherung. 2 Prozent sind eine einheitliche Pauschsteuer sowie eine geringe Umlage von 1,3 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung. Die Beiträge werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung von der Mini-Job-Zentrale abgebucht.



Zu den anerkannten Tätigkeiten gehören:

Kochen,
Putzen,
Betreuung und Pflege von Kindern, Kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen
sowie Gartenarbeit.

Rente trotz Mini-Job
Auch mit Mini-Job können Sie den vollen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung herstellen. Allerdings müssen Sie dafür die Differenz von 7,5 Prozent zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (12 Prozent) und dem vollen Rentenversicherungsbetrag (19,5 Prozent) selbst abführen. Zusätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass Sie eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen werden. Dei 7,5 Prozent zieht der Arbeitgeber von Ihrem Verdienst ab.

Achtung: Weihnachts- und Urlaubsgeld!
Minijobber haben bisweilen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Erhalten Sie Sonderzahlungen, kann schnell die 400-EUR-Grenze überschritten werden. Damit wird Ihre Beschäftigung sozialversicherungspflichtig! Prüfen Sie deshalb, ob sich das lohnt.



Kurzfristige Beschäftigung ist ein Mini-Job
Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein Mini-Job! Mini-Jobs werden häufig auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet und mit der kurzfristigen Beschäftigung verwechselt. Wo der Unterschied liegt? Mehr Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung finden Sie hier.

Zuständigkeiten Die Mini-Job-Zentrale hat ein kostenloses Service-Telefon unter 0800 0 200 504 eingerichtet. Die Beiträge und Meldungen der Arbeitgeber sind zu richten an: Bundesknappschaft, Mini-Job-Zentrale, 45115 Essen. Mehr Infos finden Sie hier

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