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Dieses Thema hat 2 Antworten
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 Elterngeld oder doch lieber wieder Erziehungsgeld?
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

25.09.2007 15:47
Elterngeld die neue Regelung Antworten

Das Bundeskabinett hatte bereits im Juni 2006 einen Gesetzentwurf zum Elterngeld beschlossen. Das Elterngeld wird als eine zentrale Säule der neuen Familienpolitik der Bundesregierung gesehen. Es ersetzt das bisherige Erziehungsgeld ab dem 01.01.2007. Die Intention des Elterngeldes ist es, alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten, zu unterstützen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Hervorzuheben ist, dass beide den Zeitraum frei untereinander aufteilen dürfen. Dabei kann ein Elternteil maximal zwölf Monate allein für sich beanspruchen, zwei weitere Monate sind als Option für das jeweils andere Elternteil vorbehalten. Das bedeutet im einzelnen: 12 Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihre Kindes nehmen. Es berechnet sich wie folgt: Ersetzt werden 67 % des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld beträgt 12 Monate. Die Anmeldungsfristen beim Arbeitgeber für die Elternzeit beträgt sieben Wochen. Der Kündigungsschutz von acht Wochen bleibt bestehen. Elterngeld.


Elterngeld steht zur Verfügung für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende und Adoptiv-Eltern. Verwandte dritten Grades können es in Ausnahmefällen beziehen. Auf das Elterngeld haben also alle Eltern Anspruch, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Keinen Anspruch auf Elterngeld hat, wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Die Höhe des Elterngeld beträgt 67 % des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles. Es beträgt höchstens jedoch 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro.

Nachfolgend wichtige Stichpunkte zum Thema Elterngeld:

Anspruchsberechtigte des Elterngeldes
Höhe des Elterngeldes
Elterngeld und Hartz IV - ALG II
Wie wird das Elterngeld ermittelt?
Problem: geringeres Einkommen bei Erkrankung vor der Geburt
Elterngeld und Teilzeitarbeit
Elterngeld und Mehrkindfamilien
Bezugsdauer des Elterngeldes
Verteilung des Elterngeldes bei Partnerschaften
Elterngeld für Alleinerziehende
Verhältnis zum Erziehungsgeld, zum ALG II, Wohngeld, Unterhalt, Kinderzuschlag und zur Sozialhilfe
Elterngeld bei Selbständigkeit?
Elterngeld und Steuern
Elterngeld und Sozialabgaben
Mehrlingsgeburten
Elterngeld für Adoptiveltern
Elterngeld für Pflegeeltern
Wo ist das Elterngeld zu beantragen?
Ab wann gibt es Elterngeld?
Elterngeld und Elternzeit


Anspruchsberechtigte des Elterngeldes

Elterngeld ist eine Leistung (Familienleistung) für alle Eltern, die in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes übernehmen und darum nicht voll erwerbstätig sind. Die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchtentlich ist unbelassen.
Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende,Auszubildende und Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Verwandte 3. Grades einen Anspruch auf Elterngeld, wenn die Eltern die Betreuung beispielsweise aufgrund schwerer Krankheit nicht sicherstellen können.



Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeldes ist eine dynamische Leistung. Sie knüpft an das Erwerbseinkommen an. Die Leistung (das Elterngeld) beträgt 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Mindestens werden jedoch 300,- Euro, höchstens 1800,- Euro (das sind 67 % von maximal 2700 Euro, die berücksichtigungsfähig sind) gezahlt, und zwar für einen Zeitraum, der mindestens die ersten 12 Lebensmonate des Kindes umfasst.
Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro monatlich lag, wird die Substitutionsrate von 67 % auf bis zu 100 % heraufgesetzt. Im einzelnen: für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Substitutionsrate um 0,1 Prozent.
Bei einer Teilzeittätigkeit, die 30 Wochenstunden nicht übersteigen darf, erhält die Betreuungsperson 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden hierbei wiederum maximal 2.700 Euro angerechnet.
Wenn das Einkommen nach der Geburt eines Kindes gesunken ist und wenn innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren wird, gibt es zusätzlich zum neuen Elterngeld einen Anspruch auf den sog. Geschwisterbonus. Dieser Geschwisterbonus berechnet sich aus dem Vergleich der jeweils nach dem Einkommen vor der Geburt maximal möglichen Elterngelder für das ältere und für das jüngere Kind. Um die Hälfte dieses Unterschiedbetrages wirddas Elterngeld des jüngeren Kindes erhöht. Beim Geschwisterbonus bleiben somit die Teilzeiteinkommen in den Bezugszeiträumen unerheblich.
Der Midestbetrag, den berechtigte Eltern erhalten, beträgt 300 Euro. Dieser wird in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes unabhängig davon, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht gezahlt. Ihn erhalten also auch Hausfrauen und -männer, Studierende oder Kleinstverdiener.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeldes um jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind erhöht.



Elterngeld und Hartz IV - ALG II

Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum ALG II (ALG 2, umgangssprachlich: Hartz IV) bezogen werden.



Wie wird das Elterngeld ermittelt?

Für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der Antragstellenden der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist ohne Einmalzahlungen entscheidend.So werden auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage in einem angemessenen Maß berücksichtigt.
Das Elterngeld knüpft - das ist eine Unterschied zum bisherigen Erziehungsgeld - an das individuelle Einkommen an, nicht an das Familieneinkommen. Grund ist, Paaren zu erleichtern, auf das höhere Einkommen zu verzichten.



Problem: geringeres Einkommen bei Erkrankung vor der Geburt

Es kommt darauf an: wenn die Erkrankung die Ursache in der Schwangerschaft hat, wird für diesen Zeitraum weiter das Einkommen zu Grunde gelegt, das im Monat vor der Erkrankung verdient worden ist. Das Elterngeld wird also nicht geringer.
Anders ist es, wenn die Erkrankung nicht schwangerschaftsbedingt ist. Dann gelten die allgemeinen Grundsätze und das Elterngeld fällt geringer aus.



Elterngeld und Teilzeitarbeit

Auch wenn man einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, kann man Elterngeld erhalten. Die Teilzeittätigkeit darf allerdings nicht mehr als 30 Wochenstunden betragen. Man erhält dann 67 % des entfallenden Teileinkommens. Es gilt auch die weitere allgemeine Begrenzung, dass als Einkommen vor der Geburt höchstens 2700 Euro berücksichtigt werden. Letzeres führt dazu, dass die Obergrenze des Elterngelds 1800 Euro beträgt (67 % von 2700 Euro).
Die Bemessungsgrenzen hat aber auch zur Folge, dass Einkommensausfälle (z.B. bei Teilzeitbeschäftigung) nur bis zu einem Einkommen von 2700 Euro beachtlich sind. Wenn die Einkommensausfälle diese Grenze übersteigen, kommt der Mindestbetrag von 300 Euro zum Zuge; ein Einkommensersatz ist ausgeschlossen. Unterhalb von 2700 Euro wird hingegen der Wegfall von Einkommen in der Differenz zu dem Betrag der Bemessungsgrenze von 2700 Euro in Höhe von 67 % als Elterngeld ersetzt.
Wenn also die berechtigte Person vor der Geburt etwa 3200 Euro netto und nach der Geburt 2100 Euro netto im Monat an Einkommen erzielt, dann wird für das Elterngeld nur die Differenz zwischen der Bemessungsgrenze bei 2700 Euro und dem Teileinkommen von 2100 Euro betrachtet. Für die somit zur berücksichtigenden 600 Euro Einkommensverlust wird ein Elterngeld in Höhe von ca. 400 Euro gezahlt.




Elterngeld und Mehrkindfamilien

Bei Mehrkindfamilien, also in Familien, in denen Geschwisterkinder in kurzer Folge geboren werden, gibt es besondere Regelungen. Wenn das Einkommen nach der Geburt eines Kindes gesunken ist und innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren wird, besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Anspruch auf einen sog. Geschwisterbonus.
Der Geschwisterbonus wird berechnet aus dem Vergleich der jeweils nach dem Einkommen vor der Geburt maximal möglichen Elterngelder für das ältere und für das jüngere Kind. Um den hälftige Teil des Unterschiedsbetrages wird das Elterngeld des jüngeren Kindes erhöht - die ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld.



Bezugsdauer des Elterngelde

Die Bezugsdauer des Elterngeld beträgt grds. 14 Monate ab der Geburt des Kindes. Wenn zwei Eltern für die Betreuung des Kindes zur verfügung stehen, kann ein Elternteil für einen Zeitraum von höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen. Die anderen zwei Monate "gehören" dem anderen Elternteil des Kindes, falls er seine Erwerbstätigkeit reduziert. Die Partnermonate werden als Bonus behandelt.
Wichtig: Es erfolgt eine Anrechnung von 8 Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss auf 2 Monate der Elterngeldleistung für die Mutter. Grund: beide Leistungen dienen dem gleichen Zweck. Fazit: durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen wird der Bezugszeitraum des Elterngelds nicht verlängert.
Der Bezugszeitraum des Elterngelds kann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Das Leistungsvolumen bleibt jedoch gleich (wie bei einem 12monatigem Bezug). Eine Betreuungsperson somit bis zu 24 Monate ein hälftiges Elterngeld erhalten, eine alleinerziehende Betreuungsperson bis zu 28 häftige Monatsbeträge - falls (s.o.) wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss gegeben ist. Bei einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss verringert sich die Zahl der noch verfügbaren Elterngeldbeträge verhältnismäßig. Im Fall einer Alleinerziehung würden also bei 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach den zwei ersten vollen Elterngeldmonaten noch 24 Monate mit hälftigem Elterngeld zur Verfügung stehen.
Auch die Partnermonate können erweitert werden. Ein Paar kann bis zu maximal 28 hälftige Monatsbeträge von Elterngeld erreichen.




Verteilung des Elterngeldes bei Partnerschaften

Die Erziehungspartner haben die Möglichkeit, die Monate bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufzuteilen. Für jeden Monat steht ihnen ein Monatsbetrag zu, insgesamt somit höchstens 14 Monatsbeträge.
Einer der Partner kann beispielsweise die vollen 12 Monatsbeträge, dann der andere die 2 weiteren Monatsbeträge in Anspruch nehmen, oder
beide Partner können sich die Monatsbeträge gleichzeitig auszahlen lassen. Folge ist dann allerdings, daß sich die Zahl der Monate entsprechend verringert. Wenn beispielsweise beide Eltern in den ersten 7 Monaten gleichzeitig Elterngeld erhalten, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.



Elterngeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens erhalten, bekommen die vollen 14 Monate Elterngeld. Das Kind muss allein bei dem einen Elternteil in der Wohnung leben, dem allein die elterliche Sorge oder zumindest das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts zusteht oder dem durch einstweilige Anordnung vorläufig die alleinige Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.
Ein Anspruch auf den Bezug von 14 Monate Elterngeld besteht auch für Elternteile, für deren Partner die Übernahme der Elternzeit objektiv nicht möglich ist oder wenn eine Gefährdung des Kindeswohls dagegen spricht.



Verhältnis zum Erziehungsgeld, zum ALG II, Wohngeld, Unterhalt, Kinderzuschlag und zur Sozialhilfe

Das Elterngeld tritt an die Stelle des Erziehungsgeldes.
Beim Mutterschaftsgeld tritt keine Änderung ein. Beim ALG II, der Sozialhilfe, bei Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (das ist der Mindestbetrag) ist es anrechnungsfrei.



Elterngeld bei Selbständigkeit


Selbstständige erhalten Elterngeld genau wie Arbeitnehmer. Bei ihnen wird der durch die Betreuung des Kindes wegfallende Gewinn in Höhe von 67% ersetzt. Die Gewinnermittlung wird wie in den Fällen eins ALG II - Bezugs berechnet. Unterschiedliche Nachweise, etwa auch Steuererklärungen, sind möglich.


Elterngeld und Steuern

Das Elterngeld ist ein Teil des Einkommens und bestimmt deshalb die Höhe des Steuersatzes mit. Es ist progressionsrelevant.



Elterngeld und Sozialabgaben

Das Elterngeld ist sozialabgabenfrei. Es werden also darauf keine Beiträge für die Sozialversicherung erhoben. Privat Versicherte müssen allerdings ihre Beiträge selbst weiter bezahlen. Dies war auch schon zu Zeiten des Erziehungsgeldes so.



Mehrlingsgeburgen

Bei Mehrlingsgeburten gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Das bedeutet es gibt je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67 % des bisherigen Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro.
Pro Kind sind grundsätzlich auch jeweils bis 300 Euro anrechnungsfrei, d.h. sie werden zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gewährt.



Elterngeld für Adoptiveltern

Auch Adoptiveltern erhalten Elterngeld. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht auch für eine Person, mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das sie mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat. Elterngeld kann ab Aufnahme in den Haushalt bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.



Elterngeld für Pflegeeltern

In Ausnahmefällen erhalten auch Pflegeltern Elterngeld, etwa bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern. Verwandte bis 3. Grades und ihre Ehegatten haben dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen und von anderen Berechtigten Elterngeld nicht in Anspruch genommen wird.
Dies gilt nicht für Kinder, die auf der Grundlage des SGB VIII in Pflegefamilien leben. Hier übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt.



Wo ist das Elterngeld zu beantragen?

Wo das Elterngeld zu beantragen ist bestimmen die einzelnen Regierungen der Länder. Es sind die Stellen, bei denen bisher das Erziehungsgeld beantragt werde mußte.



Ab wann gibt es Elterngeld?


Elterngeld gibt es nach dem Elterngeldgesetz für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007, 0.00 Uhr geboren werden. Für die vor dem 1. Januar 2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die Vorschriften des Ersten und Dritten Abschnitts des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden: Die Eltern dieser Kinder können Erziehungsgeld erhalten. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht nicht.


Elterngeld und Elternzeit

An der geschützten Elternzeit ändert sich nichts. Sie beträgt 3 Jahre.





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olencja Offline



Beiträge: 4

01.11.2007 18:18
#2 RE: Elterngeld die neue Regelung Antworten

Weiss jemand ob für die Berechnung der Eltergeldhöhe nur das Einkommen des Partners, das zu Hause bleibt und sich ums Kind kümmert eine Rolle spielt oder aber auch die Höhe des Nettolohnes des Partners der weiter arbeitet.

WIr sind unverheiratet und erwarten ein Kind im Dezember. Ich würde die Elternzeit von 1 Jahr in Anspruch nehmen. Mein Freund, der viel mehr verdient arbeitet weiter. Wir wollen noch vor der Geburt des Kinden das Vorsorgerecht für ihn beantragen.

Sollte dies aber bedeuten, dass ich unter Umständen gar kein oder viel kleiners Elterngeld bekommen würde (weil er eben genug verdient) würde ich mit dem Sorgerecht lieber abwarten und mich als alleinerziehende Mutter geben.

Dann hätte ich evtl. noch das Recht auf 14 Monate Elterngeld statt 12, stimmt's?

BEste Grüße,

olencja

andi30 Offline



Beiträge: 32

03.11.2007 09:38
#3 RE: Elterngeld die neue Regelung Antworten

Hallo Olencja,

Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes spielt der Nettolohn, bzw. das Gesamteinkommen eine sehr große Rolle.
Umso höher das Nettoeinkommen, umso höher das Elterngeld.
Das Elterngeld wird nur für 12 Monate gewährleistet und für den Partner zusätzlich(!) für 2 Monate.


Genaueres kannst du im Beitrag unter http://www.forum-pcshopping-aktiv.de/t11...ngeldhoehe.html lesen.

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