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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 978 mal aufgerufen
 Elterngeld oder doch lieber wieder Erziehungsgeld?
olencja Offline



Beiträge: 4

01.11.2007 18:20
Elterngeldhöhe nur das Einkommen des Partners Antworten

Weiss jemand ob für die Berechnung der Eltergeldhöhe nur das Einkommen des Partners, das zu Hause bleibt und sich ums Kind kümmert eine Rolle spielt oder aber auch die Höhe des Nettolohnes des Partners der weiter arbeitet.

WIr sind unverheiratet und erwarten ein Kind im Dezember. Ich würde die Elternzeit von 1 Jahr in Anspruch nehmen. Mein Freund, der viel mehr verdient arbeitet weiter. Wir wollen noch vor der Geburt des Kinden das Vorsorgerecht für ihn beantragen.

Sollte dies aber bedeuten, dass ich unter Umständen gar kein oder viel kleiners Elterngeld bekommen würde (weil er eben genug verdient) würde ich mit dem Sorgerecht lieber abwarten und mich als alleinerziehende Mutter geben.

Dann hätte ich evtl. noch das Recht auf 14 Monate Elterngeld statt 12, stimmt's?

BEste Grüße,

olencja

andi30 Offline



Beiträge: 32

03.11.2007 09:37
#2 RE: Elterngeldhöhe nur das Einkommen des Partners Antworten

Hallo Olencja,

Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes spielt der Nettolohn, bzw. das Gesamteinkommen eine sehr große Rolle.
Umso höher das Nettoeinkommen, umso höher das Elterngeld.
Das Elterngeld wird nur für 12 Monate gewährleistet und für den Partner zusätzlich(!) für 2 Monate.


Genaueres kannst du im Beitrag unter http://www.forum-pcshopping-aktiv.de/t11...ngeldhoehe.html lesen.

olencja Offline



Beiträge: 4

09.11.2007 00:03
#3 RE: Elterngeldhöhe nur das Einkommen des Partners Antworten

hmmmm..

ich dachte aber man berechnet immer die 67% (nicht mehr aber als 1800 EUR) von dem Nettolohn DERJENIGEN Person, die zu Hause mit dem Kind bleibt und nicht 67% der Summe der beiden Partner.

Beispiel: Ich verdiente bis jetzt monatlich 3000 EUR netto. Das bedeutet dass mir während der Elternzeit 1800 EUR (also das max.) zur Verfügung stehen müssten.

Mir geht aber darum: wird dieser BEtrag vermindert, weil mein Freund weiter verdient oder aber bekomme ich das Geld UNABHÄNGIG von seinem Nettolohn.

Er wird die 2 Monate auf keinen Fall in Anspruch nehmen können. Es bleiben also nur die 12 Monate, die ich selbst nutzen kann.

olencja Offline



Beiträge: 4

09.11.2007 00:03
#4 RE: Elterngeldhöhe nur das Einkommen des Partners Antworten

hmmmm..

ich dachte aber man berechnet immer die 67% (nicht mehr aber als 1800 EUR) von dem Nettolohn DERJENIGEN Person, die zu Hause mit dem Kind bleibt und nicht 67% der Summe der beiden Partner.

Beispiel: Ich verdiente bis jetzt monatlich 3000 EUR netto. Das bedeutet dass mir während der Elternzeit 1800 EUR monatlich (also das max.) zur Verfügung stehen müssten.

Mir geht aber darum: wird dieser BEtrag vermindert, weil mein Freund weiter verdient oder aber bekomme ich das Geld UNABHÄNGIG von seinem Nettolohn.

Er wird die 2 Monate auf keinen Fall in Anspruch nehmen können. Es bleiben also nur die 12 Monate, die ich selbst nutzen kann.

Tanja31 Offline



Beiträge: 498

09.11.2007 17:50
#5 RE: Elterngeldhöhe nur das Einkommen des Partners Antworten

Hallo Olencia
Ja natürlich werden die 67% Vom Einkommen an elterngeld bezahlt.
Es werden nicht mehr als 1800 Euro bezahlt,aber es kommt trotzdem aufs Einkommen an.
So gut kenne ich mich nicht aus,sorry.
Wir bekommen jetzt auch das 1. Mal Elterngeld für unsern Sohn.
In dem Elterngeldantrag mußten ich und mein Mann angeben wieviel Geld wir zusammen haben.
Ich weiß allerdings nicht genau wie es ist bei alleinerziehenden müttern.

http://www.elterngeld.de/pages/elterngeld.html

Geh mal auf den link da kannst du dir ratschläge holen und vielleicht steht etwas von dem drin was du wissen möchtest.
Ich hoffe du bekommst eine Antwort auf deine Frage. Sorry das ich dir nicht richtig helfen konnte.

Grüße von Tanja31

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