Auto - Der Widerverkaufswert entscheidet Bei der Berechnung von Hartz IV Geld wird das Auto des Antragstellers unter bestimmten Bedingungen akzeptiert und nicht als anrechenbares Vermögen angesehen. Das Auto darf in der Regel einen Wiederverkaufswert von ca. 5000,- Euro nicht überschreiten.
Auto - Prüfung von Ausnahmefällen Liegt der Verkaufswert des von dem Antragsteller genutzten Autos jedoch über dieser Grenze, so wird von der Agentur für Arbeit je nach Einzelfall entschieden, ob das Auto noch als angemessen für den Hartz IV Empfänger gilt oder nicht. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sind angewiesen folgende Punkte zu überprüfen:
- Wie groß ist die Bedarfsgemeinschaft - Wie viele Autos hat die Gemeinschaft insgesamt - Wie alt sind die Fahrzeuge
Auto - Sonderfall Familie Einer Familie mit mehreren Kindern ist es in der Praxis beispielsweise nicht zumutbar, das einzig in der Familie genutzte Auto als Vermögen anzurechnen, auch wenn der Widerverkaufswert den Betrag von 5000,00 Euro überschreitet.
Auto in der Bedarfsgemeinschaft Jedes erwerbsfähige Mitglied innerhalb einer anerkannten Bedarfsgemeinschaft darf ein angemessenes Auto besitzen. Dieses Auto wird dann bei der Antragstellung nicht zu dem anrechenbaren Vermögen des Bedürftigen addiert.