Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 226 mal aufgerufen
 Hartz4
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

25.09.2007 14:04
Hartz4 und ihr Auto - Welche Bedingungen gibt es dafür Antworten

Auto - Der Widerverkaufswert entscheidet
Bei der Berechnung von Hartz IV Geld wird das Auto des Antragstellers unter bestimmten Bedingungen akzeptiert und nicht als anrechenbares Vermögen angesehen. Das Auto darf in der Regel einen Wiederverkaufswert von ca. 5000,- Euro nicht überschreiten.

Auto - Prüfung von Ausnahmefällen
Liegt der Verkaufswert des von dem Antragsteller genutzten Autos jedoch über dieser Grenze, so wird von der Agentur für Arbeit je nach Einzelfall entschieden, ob das Auto noch als angemessen für den Hartz IV Empfänger gilt oder nicht. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sind angewiesen folgende Punkte zu überprüfen:

- Wie groß ist die Bedarfsgemeinschaft
- Wie viele Autos hat die Gemeinschaft insgesamt
- Wie alt sind die Fahrzeuge

Auto - Sonderfall Familie
Einer Familie mit mehreren Kindern ist es in der Praxis beispielsweise nicht zumutbar, das einzig in der Familie genutzte Auto als Vermögen anzurechnen, auch wenn der Widerverkaufswert den Betrag von 5000,00 Euro überschreitet.

Auto in der Bedarfsgemeinschaft
Jedes erwerbsfähige Mitglied innerhalb einer anerkannten Bedarfsgemeinschaft darf ein angemessenes Auto besitzen. Dieses Auto wird dann bei der Antragstellung nicht zu dem anrechenbaren Vermögen des Bedürftigen addiert.

 Sprung  
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz