Grundsätzlich wird beim Hartz IV Antrag das Vermögen des Antragstellers in Geld und Sachwerten berücksichtigt:
Vermögenswerte werden ermittelt Barvermögen, Aktien, Wertpapiere, Immobilien und andere Vermögensgegenstände müssen angegeben werden. Von dem ermittelten Vermögenswert der Bedarfsgemeinschaft bleibt folgendes anrechnungsfrei:
Vermögen - Freibetrag von maximal 13.000 Euro Anrechnungsfrei bleibt der Grundfreibetrag von 200 Euro je erreichtem Lebensjahr des Antragstellers und seines Partners, mind. pro Person 4.100 Euro, höchstens jedoch 13.000 Euro.
Vermögen - Freibetrag in der Altersvorsorge Es gibt einen weiteren Freibetrag in Höhe von 200 Euro je erreichtem Lebensjahr des Antragstellers und seines Partners für die private Altersvorsorge, wenn diese Vorsorge nachweislich erst im Rentenalter zur Verfügung steht.
Vermögen - Freibetrag in der Riester Rente Es gibt den Anschaffungsfreibetrag in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfgemeinschaft wohnenden Hilfebedürftigen.
Vermögen - Bei angemessener Größe anrechnungsfrei Nicht angerechnet wird ein angemessener Haushalt, ein Auto, sowie ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe.