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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Elterngeld oder doch lieber wieder Erziehungsgeld?
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

17.09.2007 22:19
Elterngeld - Eckpunkte Antworten



Mit dem vom Bundestag beschlossenen Elterngeld, welches das Erziehungsgeld ablöst, ändert sich die Förderung für Familien ab 01.01.2007 grundlegend. Alle Eltern die sich nach der Geburt des Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und nicht voll erwerbsfähig sind, erhalten ab 01. Januar 2007 mindestens 300,00 EUR bzw. bis maximal 1800,00 EUR je Monat Elterngeld. Vorausgesetzt, der betreffende Elternteil arbeitet nicht mehr als 30 Stunden je Woche.

Elterngeld-Eckpunkte:


Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Während der Elterngeldzeit ist Teilzeit- beschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich

Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist:
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.

Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: "Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen". Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.

Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist:
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.

Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: "Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen". Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.

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