Die sofortbeginnende Rentenversicherung unterscheidet sich von der aufgeschobenen Rente insofern, als dass der Versicherungsnehmer auf die Ansparphase (Aufschubphase) verzichtet. Der Beitrag wird in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal gezahlt. Man spricht hier von einem sog. Einmalbeitrag.
Dieses Modell ist ausschließlich auf die Rentenzahlung ausgelegt und steuerlich interessant. Die Rente erhält man dann ab dem vereinbarten Auszahlungstermin bis ans Lebensende. Die Rentenzahlung erfolgt selbst dann noch, wenn die gezahlten Renten den entrichteten Einmalbeitrag wertmäßig übersteigen.
Selbstverständlich zeigen wir Ihnen auch welche Versicherer an unserem Vergleich teilnehmen. Wenn Sie sich auch im Alter Dinge leisten möchten, die das Leben angenehm machen, dann ist die Leibrentenversicherung eine Säule zur "Sicherung des Lebensstandards.
Leistungsumfang
Leistungseinschränkung
Beitragsberechnung
Leistungsabwicklung
Kündigung
Leistungsumfang Grundsätzlich ist jeder Arbeiter, Angestellte und Auszubildender der gegen Entgeld beschäftigt ist rentenversichert.
Bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Künstler aber auch Handwerker sind sogar als selbstständige tätige ganz oder für einem für einen bestimmten Mindestzeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, da diese über den Dienstherrn eine Pension erhalten.
Die private Rentenversicherung, auch Leibrentenversicherung genannt, besteht aus zwei Phasen.
der Aufschubphase, in der das Kapital angespart wird und der Rentenbezugsphase in der das Kapital inkl. Überschüssen als Rente ausgezahlt wird.
Die Private Rentenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Pensionsversorgung. Sie ähnlich wie die Kapitallebensversicherung. Bei der klassischen Rentenversicherung entfällt lediglich der Todesfallschutz, daher sind die Renditen in der Rentenversicherung bei bestimmten Kostrelationen höher als in der Kapitallebensversicherung. Das liegt daran, dass der Versicherer das gesamte Kapital gewinnbringend anlegt und keinen Risikoanteil für den Todesfallschutz berücksichtigen muss.
Deshalb wird beim Abschluss einer Rentenversicherung auch nicht nach dem Gesundheitszustand der zu versicherten Person gefragt.
Man unterscheidet in der privaten Rentenversicherung zwischen zwei Varianten der Ansparung:
A) aufgeschobene Rente
Hier wird das erforderliche Kapital - sozusagen das Sparziel - durch regelmäßige Beitragszahlungen über einen festgelegten Zeitraum angespart.
Vor Ende der Aufschubphase hat der Versicherte ein Kapitalwahlrecht, d.h. er entscheidet, ob statt einer monatlichen Rente eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt wird. Bei der Rentenversicherung ohne Todesfallleistung muss dieses Wahlrecht spätestens fünf Jahre vor Ende der Ansparzeit ausgeübt werden. Diese Regelung soll verhindern, dass unmittelbar vor Rentenbeginn kranke Versicherte vorwiegend die Kapitalabfindung wählen - und nur die voraussichtlich lang lebenden, gesunden Versicherten eine lebenslange Rente beanspruchen.
Die Rentenzahlung erfolgt auch dann noch, wenn die gezahlten Renten die entrichteten Beitragszahlungen wertmäßig übersteigen. Entscheidet sich der Anleger für die einmalige Kapitalzahlung, ist es wichtig, dass der Vertrag mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren aufweist und die Beitragszahlungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, damit die Leistungen steuerlich begünstigt sind.
B) Sofortrente
Die Sofortrente unterscheidet sich von der aufgeschobenen Rente insofern, als dass der Versicherungsnehmer sozusagen auf die Aufschubphase verzichtet und den Beitrag einmalig in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal zahlt, man spricht hier von einem sog. Einmalbeitrag.
Dieses Modell ist ausschließlich auf die Rentenzahlung ausgelegt und steuerlich interessant. Die Rente erhält man dann ab dem vereinbarten Auszahlungstermin bis ans Lebensende. Die Rentenzahlung erfolgt selbst dann noch, wenn die gezahlten Renten den entrichteten Einmalbeitrag wertmäßig übersteigen.
Rentengarantie
Wie gesagt: Die Rentenzahlung erfolgt auch dann noch, wenn die gezahlten Renten die entrichteten Beitragszahlungen wertmäßig übersteigen. Dies gilt jedoch nur für den "Rentenbezug" solange der Versicherungsnehmer lebt.
Bei frühem Tod des Versicherten besteht die Gefahr, dass nur ein geringer Teil seiner eingezahlten Beiträge in Form der Rente an ihn zurückfließt. Um dem entgegenzuwirken kann die Rentenversicherung um eine "Rentengarantiezeit" ergänzt werden. D.h. bei Vertragsabschluss wird vereinbart für wie lange die nach dem Tod der versicherten Person die Rentenzahlung an den Bezugsberechtigten weitergezahlt wird. Die Zeiträume der Rentengarantiezeit können individuell vereinbart werden. Die Zeiträume betragen 5,10,15 oder 20 Jahre. Eine weitere Variante wäre die Auszahlung an den Bezugsberechtigten in Form einer einmaligen Kapitalzahlung.
Durch die Vereinbarung der Rentengarantiezeit wird bei vorzeitigem Tod der versicherten Person, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Selbst wenn der Versicherte während der Rentengarantiezeit stirbt, endet die Rentenzahlung trotzdem erst am Ende der Garantiezeit.
Nach Ablauf der Garantiezeit kann für die Hinterbliebenenvorsorge eine Hinterbliebenenrente bis zu 100 Prozent der Hauptversichertenrente vereinbart werden. In Anlehnung an die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung wird häufig eine Hinterbliebenenrente von 60 Prozent gewählt. Diese Zusatzversorgung senkt aber die Rendite da das Versicherungsunternehmen ein höheres Risiko tragen muss.
Ein Unterschied zwischen der Kapital-Lebensversicherung und der Rentenversicherung ist, dass bei der Kapital- Lebensversicherungen wird ein Todesfallrisiko versichert ist, während bei Rentenversicherungen ein Langlebigkeitsrisiko versichert ist. Deshalb verzichtet der private Rentenversicherer auch auf eine Gesundheitsprüfung.
Der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung durch das Versicherungsunternehmen ermöglicht es selbst den Kunden, die aufgrund schwerer Erkrankungen nicht mehr oder nur gegen deutlich erhöhte Beiträge lebensversichert werden könnten, sich auf diese Weise zusätzlich finanziell abzusichern.
Zu einer Rentenversicherung kann während der Ansparphase eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) eingeschlossen werden. Dadurch wird die Rentenversicherung zum umfassenden Versicherungsschutz. Der Einschluss des Berufsunfähigkeitsrisikos in die Rentenversicherung ist oftmals kostengünstiger als der Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Einige Versicherer bieten im Rahmen einer Rentenversicherung den Einschluss einer Pflegerentenzusatzversicherung an.
Zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Pflegerentenversicherung besteht der Unterschied insofern, dass die Berufsunfähigkeitsrente für die finanzielle Absicherung des fehlenden Einkommens und nicht für die Abdeckung zusätzlicher Pflegekosten vorgesehen ist. Daher wird die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur für die Zeit des Erwerbslebens abgeschlossen.
Die private Pflegezusatzversicherung leistet finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit, wenn man zum Beispiel nicht ohne Hilfe aufstehen, sich ankleiden oder essen kann. Damit man im Alter im schlimmsten Fall nicht von der Sozialhilfe abhängig ist, sollte die Bedeutung der Pflegeversicherung nicht unterschätzt werden.
Aufgrund von Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Versorgungslücke in den nächsten Jahren größer. Welche Versicherungssumme man braucht ist von der individuellen Situation abhängig. Folgende Fragen helfen bei der persönlichen Bedarfsanalyse:
Wie hoch ist der gesetzlichen Rentenanspruch? Gibt es außer der gesetzlichen Versorgung noch weitere zu erwartende Leistungen, wie z.B. die Betriebsrente? In welcher Höhe ist Vermögen ist vorhanden? Welche vorhandenen Anlageformen dienen noch der Altersversorgung? Mit welchen finanziellen Belastungen muss man rechnen - welche wiederkehrenden Ausgaben hat man, wie Miete, Auto und Lebensunterhalt? Was geschieht bei einer Berufs- und Erwerbslosigkeit? top
Leistungseinschränkung Leistungseinschränkungen im klassischen Sinn sind bei der privaten Rentenversicherung nicht vorhanden.
Die private Rentenversicherung unterliegt nicht den Schwankungen am Kapitalmarkt, sie garantiert eine Mindestverzinsung. Die größte Ähnlichkeit mit der gesetzlichen Rente besteht bei den privaten Rententarifen in der dynamischen Gewinnrente, die mit einer garantierten Verzinsung des Deckungskapitals ausgestattet ist. Die zusätzlich von den Versicherern erwirtschafteten Überschüsse werden dann dazu verwendet, die Rente jährlich entsprechend zu erhöhen. Die Höhe des Ansammlungszinssatzes ist von der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen abhängig, zum Ablauf des Vertrages wird zusätzlich ein Überschussanteil ausgeschüttet und so die Ablaufleistung erhöht.
Die Kapitalsumme der privaten Rentenversicherung besteht aus einem garantierten Teil, der mit einem festen Rechnungszins kalkuliert ist und einer Gewinnbeteiligung die allerdings nicht garantiert ist. top
Beitragsberechnung Die Beitragshöhe in der privaten Rentenversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, dem Rentenbeginn, der Beitragszahlungsdauer, dem Eintrittsalter der versicherten Person (Versicherungsbeginn) und nach dem Geschlecht der versicherten Person. Die Höhe der Beiträge bemisst sich außerdem noch aus den eventuell vereinbarten Zusatzleistungen.
Kalkulationsbasis der privaten Rentenversicherungswirtschaft ist die sogenannte Sterbetafel. Die Sterbetafel ist ein mathematisches Modell, mit der sich die Sterblichkeitsverhältnisse einer Versichertengemeinschaft darstellen lassen. Steigende Lebenserwartungen bedeuten für die Versicherer, dass sie ihren Anlegern immer länger Renten zahlen müssen. Damit für die Finanzierung der lebenslangen Rentenzahlung auch genügend Kapital zur Verfügung steht, muss daher bei der Berechnung der Beiträge bzw. des Einmalbeitrages die richtige Sterbetafel zugrunde gelegt werden.
Die private Rentenversicherung unterliegt in aller Regel nur der Besteuerung des Ertragsanteils (Zinsanteile). Die Höhe des steuerlichen Zinsanteils richtet sich im Einzelfall nach dem vollendeten Lebensjahr des Versicherten zu Beginn der Rentenleistung. Je älter der Rentenempfänger zu Beginn der Rentenleistung ist, desto geringer ist der zu versteuernde Ertragsanteil.
Wie bereits gesagt: Die private Rentenversicherung unterliegt nicht den Schwankungen am Kapitalmarkt, sie garantiert eine Mindestverzinsung. Die zusätzlich von den Versicherern erwirtschafteten Überschüsse werden dann dazu verwendet, die Rente jährlich entsprechend zu erhöhen. Die Höhe des Ansammlungszinssatzes ist von der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen abhängig, zum Ablauf des Vertrages wird zusätzlich ein Überschussanteil ausgeschüttet und so die Ablaufleistung erhöht.
Die Kapitalsumme der privaten Rentenversicherung besteht aus einem garantierten Teil, der mit einem festen Rechnungszins kalkuliert ist und einer Gewinnbeteiligung die allerdings nicht garantiert ist.
Die Rentenauszahlung kann gewählt werden. Hier stehen je nach Versicherungsunternehmen folgende Auszahlungsvarianten zur Verfügung:
Die konstante Rente
Hierbei handelt es sich darum, dass die Rente von der Höhe nach konstant ist und sich während der Bezugsphase nicht verändert. Die Höhe der konstanten Rente im Rentenbezug ist allerdings nicht garantiert. Sie ist von der jeweiligen Überschussbeteiligung abhängig. Die Rentenhöhe ist in den ersten Jahren des Rentenbezugs höher als bei der Dynamischen Rente.
Die dynamische Rente
Die dynamischen Rente ist eine Rentenauszahlungsvariante bei der die Rente von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz steigt. Die Steigerungsrate der dynamischen Rente im Rentenbezug ist nicht garantiert. Allerdings ist die jeweils erreichte Rentenhöhe garantiert. Nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen hängt von den jeweils von den erzielten Überschussanteilen ab. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz zur konstanten Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs geringer und baut sich erst durch die regelmäßigen Erhöhungen auf.
Die teildynamische Rente
Die teildynamische Rente ist sozusagen eine Mischform zwischen der konstanten und teildynamischen Rente. Die Steigerungsrate der teildynamischen Rente im Rentenbezug ist nicht garantiert. Allerdings ist die jeweils erreichte Rentenhöhe garantiert. Nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen hängen jeweils von den erzielten Überschussanteilen ab. Es kann nach der Höhe der teildynamischen Rente sortiert werden, indem Sie auf die Spaltenüberschrift klicken. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz zur konstanten Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs höher aber geringer gegenüber der dynamischen Rente.
Die Gewinnbeteiligung bei Versicherungen bezieht sich immer auf das Anlagevermögen, in das freilich nicht alle Kundenbeiträge einfließen. Schließlich müssen auch Kosten und Gewinne des Unternehmers finanziert werden. Die Höhe der Leibrente oder einmaligen Kapitalabfindung zum Vertragsende wird ausschlaggebend von der Gewinnbeteiligung oder Überschussbeteiligung beeinflusst.
Die Überschüsse ergeben sich je Geschäftsjahr, also während der Aufschubphase / Ansparphase aus dem sogenannten Risikoergebnis, dem Kostenergebnis, dem Ergebnis der Kapitalanlagen sowie aus dem Storno (vorzeitiger Abgang von Verträgen), der Rückversicherung und sonstigen Positionen des Versicherers, wie z. B. den Steuern.
Pflegerentenzusatzversicherung - hier erhöht sich der Beitrag der Altersrentenversicherung im die vereinbarte Pflegerentenversicherung. top
Leistungsabwicklung Nach Ablauf der Aufschubphase bzw. bei Erreichen des Rentenbezugsphase zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung in Form einer Leibrente oder als einmalige Kapitalabfindung an die versicherte Person. Der Anspruch der Leistungen erlischt bei Tod der versicherten Person, es sei denn, es wurde eine Todesfallleistung oder eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Die vereinbarte Leistung erbringt der Versicherer erst Vorlage des Versicherungsscheines. Üblicherweise verlangen die Versicherer vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auch ein amtliches Zeugnis darüber, dass der Versicherte noch lebt - diese Kosten werden i. d. R. von der Versicherungsgesellschaft getragen.
Der Tod der versicherten Person ist dem Versicherer in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen.
Soweit die Todesfallleistung vereinbart gilt, verlangen die Versicherer ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat.
Hat sich der Versicherungsnehmer für die Rentenzahlung entschieden kann können folgende Auszahlungsvarianten, die allerdings von Unternehmen zu Unternehmen differieren können gewählt werden:
Die konstante Rente
Hierbei handelt es sich darum, dass die Rente von der Höhe nach konstant ist und sich während der Bezugsphase nicht verändert. Die Höhe der konstanten Rente im Rentenbezug ist allerdings nicht garantiert. Sie ist von der jeweiligen Überschussbeteiligung abhängig. Die Rentenhöhe ist in den ersten Jahren des Rentenbezugs höher als bei der Dynamischen Rente.
Die dynamische Rente
Die dynamischen Rente ist eine Rentenauszahlungsvariante bei der die Rente von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz steigt. Die Steigerungsrate der dynamischen Rente im Rentenbezug ist nicht garantiert. Allerdings ist die jeweils erreichte Rentenhöhe garantiert. Nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen hängt von den jeweils von den erzielten Überschussanteilen ab. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz zur konstanten Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs geringer und baut sich erst durch die regelmäßigen Erhöhungen auf.
Die teildynamische Rente
Die teildynamische Rente ist sozusagen eine Mischform zwischen der konstanten und teildynamischen Rente. Die Steigerungsrate der teildynamischen Rente im Rentenbezug ist nicht garantiert. Allerdings ist die jeweils erreichte Rentenhöhe garantiert. Nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen hängen jeweils von den erzielten Überschussanteilen ab. Es kann nach der Höhe der teildynamischen Rente sortiert werden, indem Sie auf die Spaltenüberschrift klicken. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz zur konstanten Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs höher aber geringer gegenüber der dynamischen Rente.
Im Versicherungsschein unterscheidet man zwischen Versicherungsnehmer, versicherter Person und bezugsberechtigter Person im Todesfall. Versicherer und Versicherungsnehmer sind Vertragspartner, der Versicherungsnehmer ist daher für die rechtzeitige Zahlung der Prämie bzw. des Beitrages verantwortlich. Der Versicherungsnehmer ist Inhaber des Versicherungsscheines bzw. der Police. Etwaige Vertragsänderungen können nur vom Versicherungsnehmer vorgenommen werden.
Die im Versicherungsschein eingetragene versicherte Person erhält die vertraglich festgelegten Leistungen, wie Rente oder einmalige Kapitalabfindung. In den meisten Verträgen sind Versicherungsnehmer und versicherte Person gleichgestellt.
Die im Versicherungsschein genannte bezugsberechtigte Person, erhält bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Leistung vom Versicherer. Das Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer bis zum Eintritt der Leistungspflicht jederzeit geändert werden. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen werden. Wird im Versicherungsschein nicht ausdrücklich eine bezugsberechtigte Person angegeben, erhalten bei Tod der versicherten Person, der Versicherungsnehmer oder die Erben die vereinbarten Leistungen.
Bei Mitversicherung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder der Pflegerentenzusatzversicherung verlangen die Versicherer meist ausführliche Berichte der/des behandelnden Ärzte / Arztes über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers. Weitere Informationen hierzu sind im "Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung" nachlesbar. top
Kündigung Die Kündigung der privaten Rentenversicherung ist i. d. R. mit finanziellen Verlusten verbunden. Eine Kündigung sollte daher gut überlegt sein.
Die Private Rentenversicherung kann man vor dem jeweiligen Rentenbeginn, d.h. in der Aufschubphase ganz oder auch teilweise zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen kann man den Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ratenzahlungsabschnittes kündigen.
Wurde bei Antragstellung eine Beitragsrückgewähr bzw. eine Rentengarantie vereinbart, gilt hierfür kein separates Kündigungsrecht.
Ist die Todesfallleistung vereinbart, wird bei Kündigung des Vertrages vom Versicherer nur der Rückkaufswert zurückgezahlt. Der Rückkaufswert entspricht allerdings nicht der Summe der eingezahlten Beiträge, sondern ist vermindert um einen angemessenen Abzug. Anstelle einer Kündigung, kann jedoch unter Einhaltung der obigen Fristen schriftlich verlangt werden, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Allerdings vermindert sich die Rentenhöhe.