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 Renovierungspflichten
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

17.09.2007 14:18
Hartz4 - Empfänger müssen Mietkaution nicht selbst zahlen Antworten

Darmstadt - Empfänger des Arbeitslosengeldes II müssen beim Einzug in eine neue Wohnung die Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden (Az: L 6 AS 145/07).
Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, so das Gericht. Die Richter bezeichneten das Vorgehen des Landkreises Kassel als rechtswidrig, der von einem Empfänger verlangt hatte, das für die Kaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von 50 Euro abzustottern. Das Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei bleiben, betonte das Gericht und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Kreis entstehe kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an den Kreis als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte.

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