Als PC-Anwender können Sie wegen der neuen Gesetze unbewusst zum Kriminellen werden. Es drohen Geldbußen oder sogar Haftstrafen! Wir zeigen, was (noch) erlaubt und was verboten ist. Zudem klären wir über die wichtigsten Internet-Risiken auf.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist einer der wesentlichen Grundsätze unserer Rechtsprechung. Er besagt, dass Sie auch dann für eine Sache verurteilt werden können, wenn Sie nicht wussten, dass sie verboten ist. Damit Ihnen das nicht passiert, klären wir Sie über die wichtigsten Tools, Dienste und Fehler auf, die Sie am PC und im Internet meiden sollten. Bei einigen Punkten ist die Rechtslage oder die Rechtsprechung nicht ganz eindeutig. Im Zweifelsfall warnen wir lieber vor einem Tool oder einem Dienst, als dass wir grünes Licht geben.
Mehr zum Thema Sicherheit: Die Tücken im Netz: So (un)sicher ist Ihre Online-Identität Das macht Ihren Computer kaputt: Die 7 größten PC-Sünden Daten richtig löschen - so geht's! Online-Banking: Ihr Geld ist in Gefahr Schützen Sie Ihren PC: Kostenlos mehr Sicherheit (Teil 1) Schützen Sie Ihren PC: Kostenlos mehr Sicherheit (Teil 2) Ein weiterer Grundsatz lautet: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Somit kann sich zum Beispiel jemand, der geklaute Software heruntergeladen hat, nicht damit herausreden, dass Millionen anderer Anwender das Gleiche getan haben und dafür nicht bestraft wurden. Zu einigen Fällen nimmt Rechtsanwalt Johannes Richard Stellung. Sie finden seine Einschätzung hinter „Expertenmeinung“ bei den jeweiligen Punkten.
Seite 2: Online-Casinos Seite 3: Homepage ohne Impressum Seite 4: Online-TV-Rekorder Seite 5: Stadtplan auf der Homepage Seite 6: Russische Musik-Shops Seite 7: Pornos sind ein Spiel mit dem Feuer Seite 8: Unverschlüsseltes WLAN Seite 9: Kostenlos beim Nachbarn mitsurfen Seite 10: In ein Netzwerk einbrechen Seite 11: Ausländische Waren bei Ebay
Darum geht’s: Sie wollen ein Spielchen in einem Online-Casino wagen, etwa Roulette oder Poker.
So gefährlich ist es: Hier ist Vorsicht angesagt, denn die Juristen sind sich nicht einig, ob es erlaubt oder verboten ist. Fest steht zumindest: Wer sich an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft (§ 285 StGB).
Doch was ist, wenn Sie in einem Online-Casino spielen, das an seinem Standort eine Lizenz fürs Glücksspiel hat – etwa ein Casino mit Firmensitz auf Antigua? Das wäre dann doch kein illegales Glücksspiel. Das sagen zumindest manche Juristen. Sie meinen, es sei wie ein Casino-Besuch im Ausland – also legal. Andere Experten verneinen das allerdings.
Mehr zum Thema Sicherheit: Die Tücken im Netz: So (un)sicher ist Ihre Online-Identität Das macht Ihren Computer kaputt: Die 7 größten PC-Sünden Daten richtig löschen - so geht's! Online-Banking: Ihr Geld ist in Gefahr Schützen Sie Ihren PC: Kostenlos mehr Sicherheit (Teil 1) Schützen Sie Ihren PC: Kostenlos mehr Sicherheit (Teil 2) An Detailproblemen fehlt es übrigens auch nicht. So könnte es strafbar sein, wenn Sie in einem Online-Casino spielen, das auch eine deutschsprachige Bedienung bietet und in Euro abkassiert. Denn ein solcher Service bietet sich Anwendern in Deutschland besonders an, weshalb deutsches Recht anwendbar wäre und deutsche Staatsanwälte sich angesprochen fühlen könnten. Andersherum wäre dann etwa ein Besuch in einem rein englischsprachigen Online-Casino vor dem Zugriff der Justiz gefeit, das Dollar-Rechnungen stellt und nicht gezielt um Spieler in Deutschland wirbt.
Eins ist aber sicher: Die Bank gewinnt immer! Selbst wenn das Online-Casino sich an den strengen Las-Vegas-Standard hält und 96 bis 98 Prozent des Einsatzes auszahlt, verliert der Spieler am Ende doch. Es dauert eben nur etwas länger. Wer sein Geld behalten will, meidet das Glücksspiel – legal hin, illegal her.
Darum geht’s: Wenn Sie eine eigene Homepage haben, dann müssen Sie unter Umständen ein Impressum führen. Denn die Impressumspflicht gilt für alle Websites, die geschäftsmäßig auftreten. Achtung: Geschäftsmäßig ist Ihre Site bereits, wenn Sie darauf Werbebanner laufen haben, etwa um die Site-Kosten zu finanzieren.
So gefährlich ist es: Richter stufen Web-Seiten häufig viel eher als geschäftsmäßig ein, als es dem Rechtsempfinden der meisten Anwender entspricht. Im Zweifelsfall geben Sie besser ein Impressum an. Laut Telemediengesetz (TMG) muss es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Denn ein Verstoß ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, die kann aber – in schweren Fällen – mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Seite 4: Online-TV-Rekorder
Darum geht’s: Der kostenlose Dienst OTR nimmt TV-Sendungen auf, die Sie anschließend herunterladen können. Neben OTR gibt es auch einige kostenpflichtige Anbieter, etwa Shift-TV und Save TV. Einige TV-Sender waren der Meinung, diese Dienste seien nicht legal. So wurde etwa Shift-TV verklagt und verlor vor dem Landgericht Leipzig (Aktenzeichen 05 O 4391/05).
So gefährlich ist es: Die rechtliche Lage ist noch nicht abschließend geklärt. Würden die Sender aber mehr Druck ausüben, sähe es für die Online-Recorder eher schlecht aus. Möglicherweise könnten auch die Nutzer solcher Dienste belangt werden. Doch so weit ist die Industrie bislang noch nicht gegangen.
Seite 5: Stadtplan auf der Homepage
Darum geht’s: Wer seine eigene Homepage gestaltet, ist vielleicht versucht, einen Stadtplan – etwa als bessere Anfahrtsskizze – einzubauen. Und weil es so einfach ist, holt er ihn sich von einem Stadtplandienst im Internet, etwa Google Maps oder Map 24.
So gefährlich ist es: Das kann teuer werden. Wer ohne Genehmigung des Dienstes eine Karte für die eigene Site verwendet, verstößt gegen das Urheberrecht. Der Streitwert bei Abmahnungen wird generell extrem hoch angegeben, um den Abgemahnten von einem Prozess abzuschrecken. Denn die Anwaltskosten richten sich in der Regel nach dem Streitwert einer Sache.
Seite 6: Russische Musik-Shops Darum geht’s: Musik online kaufen ist legal. Allerdings sehen das nicht alle so. Beispielsweise waren die US-Regierung und die Europäische Union der Meinung, der russische Musik-Online-Shop Allofmp3.com sei nicht legal, und übten so lange Druck aus, bis er im Juli 2007 geschlossen wurde. Verunsichert sind auch viele deutsche Kunden, ob ihre Einkäufe damals legal waren und ob die Einkäufe beim ähnlichen Anbieter Mp3spaks.com legal sind.
So gefährlich ist es: Ein Gericht in Moskau hat die Betreiber von Allofmp3.com im August vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrecht freigesprochen. Der Internationale Verband der Phonoindustrie in Moskau kündigte Berufung an. Die Entscheidung des Gerichts zeigt an, dass Einkaufen bei Allofmp3.com legal war. Wessen Rechtsgefühl bei einem Preis von 2 Dollar pro Album etwas anderes sagt, der muss nicht in einem solchen Shop einkaufen.
Seite 7: Pornos sind ein Spiel mit dem Feuer
Darum geht’s: Im Internet gibt es seit einiger Zeit etliche kostenlose Websites mit Pornofilmen – etwa Pornotube.com und Youporn.com.
So gefährlich ist es: Das Betrachten dieser Filme ist legal. Doch bedenken Sie: Von solchen Seiten aus ist es nicht mehr weit zu den dunklen und illegalen Sites des Internets. Wenn Sie über ein paar Links etwa auf Filme oder Bilder mit kinderpornografischem Inhalt stoßen, geraten Sie in Teufels Küche. Selbst wenn Sie nur unfreiwillig – etwa per Pop-up – solche Bilder angezeigt bekommen, landen diese auch auf Ihrer Festplatte. Ihre Unschuld zu beweisen ist extrem aufwendig, teilweise unmöglich.
Seite 8: Unverschlüsseltes WLAN
Darum geht’s: Wer ein WLAN unverschlüsselt betreibt, macht sich unter Umständen strafbar. So sieht es zumindest das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom Juli 2006 (Aktenzeichen 308 O 407 / 06). In dem Fall war ein Internet-Anschlussinhaber beschuldigt worden, er habe urheberrechtlich geschütztes Material getauscht. Er verteidigte sich damit, dass sein Internet-Anschluss über das ungeschützte WLAN von jedem hätte fürs Dateitauschen genutzt werden können. Das Gericht folgte der Argumentation nicht und sah den Betreiber als haftbar an.
So gefährlich ist es: Über das Urteil muss man sich nicht aufregen, denn sein WLAN sollte man ohnehin sicher machen, etwa mit dem Verschlüsselungsstandard WPA2.
Seite 9: Kostenlos beim Nachbarn mitsurfen
Darum geht’s: Ihr PC zeigt das offene, völlig ungeschützte WLAN Ihres Nachbarn an. Es bietet Ihnen einen Internet-Zugang, den Sie ohne dessen Wissen nutzen.
So gefährlich ist es: In diesem Fall sind sich die Juristen nicht ganz einig. Das heimliche Mitsurfen beim Nachbarn könnte gemäß Paragraf § 265a StGB „Erschleichen von Leistungen“ strafbar sein. Andere Experten verneinen das, führen aber andere Gesetze an, die unter Umständen greifen. Im Jahr 2004 wurde ein Schwarz-Surfer erwischt, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Das heimliche Mitsurfen scheint nicht unbedingt illegal zu sein. Empfehlen können wir es wegen eines nennenswerten Restrisikos aber dennoch nicht.
Seite 10: In ein Netzwerk einbrechen
Darum geht’s: Ihr Rechner zeigt das WLAN Ihres Nachbarn an, und Sie erraten zufällig sein Passwort – etwa weil es mit dem Namen Ihres Nachbarn identisch ist. Sie schauen sich dann noch die Dokumente Ihres Nachbarn an.
So gefährlich ist es: Hier gibt es keine rechtliche Grauzone. Wenn Sie den Schutz eines Netzwerks – selbst wenn das Passwort einfach zu erraten ist – überwinden und schnüffeln, machen Sie sich strafbar. Das nennt man „Ausspähen von Daten“ (§ 202a StGB) – es wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet.
Seite 11: Ausländische Waren bei Ebay
Darum geht’s: Wer Waren etwa bei Ebay verkauft, die der Hersteller selbst nicht innerhalb der Europäischen Union (EU) vertreibt, verstrickt sich tief in internationales Markenrecht und muss mit einer Abmahnung rechnen. Das erlebten viele Ebayer, die Kleidung von Abercrombie & Fitch verkauften. Ihnen flatterten Abmahnungen mit Forderungen über 2000 Euro in Haus.
So gefährlich ist es: Wenn man Ihnen geschäftsmäßiges Handeln unterstellen kann, müssen Sie sehr wahrscheinlich zahlen. Zur Höhe der Forderung und zum Thema Geschäftsmäßigkeit lesen Sie den zweiten Teil dieses Beitrags, der am 20.11. erscheint. Darin untersuchen wir außerdem die Rechtmäßigkeit von Netzwerk-Prüf-Tools, Tauschbörsen sowie Software-, DVD- und Audio-CD-Kopien.