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 Rauchverbot
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

12.10.2007 22:33
Bundestag beschliesst Rauchverbot Antworten



Zum 1. September wird es für Raucher in Behörden schwer – sie müssen dann vor die Tür. Nach dem Willen des Parlaments ist auch mit dem Kippenverkauf an Minderjährige Schluss.

Der Bundestag hat umfassende, bundesweit geltende Rauchverbote ab 1. September beschlossen. Betroffen sind öffentliche Verkehrsmittel und rund 500 Einrichtungen Bundes. Außerdem dürfen Jugendliche künftig erst mit 18 statt mit 16 Jahren legal Zigaretten kaufen und in der Öffentlichkeit rauchen. Union, SPD und Linke stimmten am Freitag für das Gesetz. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.
Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Nichtrauchern. Begründet wird es damit, dass mindestens 3300 Nichtraucher pro Jahr an den Folgen der Nikotin-Sucht anderer sterben. Die Parlamentarier hatten die Pläne der Bundesregierung in zwei Punkten ergänzt. So wird das Rauchen auch in den Gebäuden des Bundestags, Bundesrats und des Präsidialamts verboten. Zudem läuft die Übergangsfrist für Automatenaufsteller, ihre Geräte auf die neuen Jugendschutzbestimmungen umzustellen, nur bis 1. Januar 2009 und nicht bis zum 1. Juli des Jahres.


Im Raucherzimmer wird nicht gearbeitet.
Von dem Rauchverbot betroffen sind alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund zuständig ist, also zum Beispiel auch die Arbeitsämter. Außerdem darf auch auf Bahnhöfen und in Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Fährschiffen und Taxis nicht mehr gequalmt werden. Ausgenommen sind in Gebäuden abgetrennte und besonders gekennzeichnete Raucherzimmer; dort darf aber nicht gearbeitet werden.

Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. (AP)

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