Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband will das von Niedersachsen und Baden-Württemberg verhängte Rauchverbot nicht akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden.
Ein Mann drückt in einer Kneipe seine Zigarette aus„Wir haben mit unseren Landesverbänden einstimmig beschlossen, Rechtsmittel gegen diese Gesetze einzulegen“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem Berliner „Tagesspiegel“ vom Dienstag. „Wir unterstützen eine Verfassungsbeschwerde zweier betroffener Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg.“ Die Verfassungsbeschwerde werde voraussichtlich in zwei bis sechs Wochen in Karlsruhe eingereicht. ZUM THEMA Rauchverbot: Das Wunder von Schottland Nichtraucherschutz: Welche Regeln gelten wo? Drogenbeauftragte: „Es wird keine Raucherpolizei geben“ Rauchverbot: Die neuen Vorschriften des BundesDas Rauchverbot in den niedersächsischen Gaststätten steht nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz juristisch auf wackligen Füßen. Die Aussichten für eine Verfassungsbeschwerde seien günstig, urteilte der Rechtsanwalt und CDU-Politiker in einem Gutachten für den Dehoga, teilte der Verband in Hannover mit. Nach Auffassung von Scholz werde in die verfassungsmäßigen Rechte von „Kleinstgastronomen“ eingegriffen. Vor allem das Eigentumsrecht und das Recht auf Berufsausübung würden durch das Verbot verletzt. Mit einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts könne das Gesetz eventuell noch in diesem Jahr gestoppt werden.
Seit Anfang August ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen laufen vor allem Besitzer kleiner Kneipen Sturm, weil sie Umsatzverluste haben. „Sie fürchten um ihre Existenz“, sagte Hartges. Es gehe bei der Beschwerde nur um wirtschaftlich betroffene Mitglieder wie Besitzer von Einraumkneipen, Diskotheken und Zigarrenlounges. Die meisten Länder wollen im kommenden Jahr mit weitgehenden Rauchverboten in der Gastronomie nachziehen. Seit 1. September ist das Qualmen bereits in öffentlichen Bahnen, Bussen, in Taxis sowie in Bundesbehörden verboten.