Wenn Eigentümer ihre Forderungen in utopische Höhen schrauben, können Mieter sich wehren. In welchen Städten ein Mietspiegel vorliegt und wann sich Mieter auf den ortsüblichen Preis berufen können. Von FOCUS-Online-Korrespondentin Catrin GesellensetterDer Abschied tat weh. Gerade einmal zwei Jahre hatte Petra Maler ihre großzügige Altbauwohnung in Berlin Charlottenburg genießen können, dann versetzte sie ihr Chef nach München. Ein Blick in den Mietspiegel der bayerischen Landeshauptstadt genügte, um die Hoffnungen auf ein vergleichbares Domizil erst einmal zu begraben.
Für ihre derzeitige Miete von 550 Euro kann Maler sich in der neuen Heimat wohl nur ein besseres Einzimmerapartment leisten. Und selbst darauf sollte sich die angehende Bayerin nicht verlassen. Während das Gesetz penibel regelt, wann ein Vermieter den Mietzins in einem bestehenden Vertrag erhöhen darf, sind Wohnungssuchende beim Mietpoker weitgehend auf sich alleine gestellt.
In welchen Städten ein Mietspiegel vorliegt – und wann sich Mieter auf den ortsüblichen Preis berufen können.