Als Auszubildender darf man sich nicht jede Freiheit herausnehmen, muss sich aber auch nicht alles gefallen lassen. Rechte und Pflichten der Berufsanwärter sind gesetzlich verankert. Von FOCUS-Online-Autorin Angelika Steffen
Der Chef hat gegenüber Azubis (fast) immer RechtWer eine Ausbildung beginnt, wird in seinem Betrieb ein Arbeitnehmer besonderer Art. Denn neben dem allgemeinen Arbeitsrecht trifft auf Jugendliche auch das Berufsbildungsgesetz zu. Hier ist genau geregelt, welche Freiheiten und Normen für den Lehrling gelten. Natürlich sind darin nur überregional gültige Regelungen aufgeführt. In einzelnen Fällen können auch regionale Bestimmungen eine Rolle spielen, über die sich jeder bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) erkundigen kann. ZUM THEMA Berufsstart: Richtig bewerben als Azubi Surftipp im WebBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): 342 Ausbildungsberufe Suchhilfe: Wie finde ich meine IHK?Generell gilt, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden dürfen. Welche das sind, kann man auf der Internetseite des Bundesinstitut für Berufsbildungs (BIBB) nachlesen. Wer die Zusage zu einer Ausbildung erhält, geht zu bestimmten Bedingungen ein Abkommen mit einem Betrieb ein.