Bittere Überraschung für Kinder von Hartz-IV-Empfängern: Geschenke, die sie zur Kommunion oder Konfirmation erhalten, müssen sie unter bestimmten Umständen wieder abgeben. Sonst geht ihren Eltern der Anspruch auf Arbeitslosengeld II verloren, warnt eine kirchliche Einrichtung.
München - Die evangelische Innere Mission München warnt vor drohenden Leistungskürzungen, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II Geschenke empfangen. Nach der derzeitigen Rechtslage entscheidet das zuständige Jobcenter darüber, ob Geldgeschenke auf das Sozialgeld der Kinder angerechnet werden. Dies hängt im Einzelfall von der Höhe und der Zweckbestimmung des Geschenks ab.
DPA Konfirmanden im Schwarzwald: Die Entscheidung fällt das zuständige Jobcenter
Die Beraterin im Münchner Arbeitslosen-Zentrum MALZ, Irmgard Ernst, rät Betroffenen deshalb, Geldgeschenke zweckgebunden zu deklarieren. So sollte auf der Überweisung ein Anlass stehen, zum Beispiel Konfirmation oder Kommunion, und der Name des Kindes. Außerdem solle der Verwendungszweck darauf vermerkt werden, wie etwa Computer, Sprachkurs oder Führerschein.
Heikel könnten allerdings Sachgeschenke wie wertvolle Gold- oder Diamantketten sein. Der Schmuck könnte als Vermögen angerechnet werden. Eventuell müsste er sogar verkauft werden.
Nach früheren Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden Geldgeschenke an Kinder zur Kommunion, Konfirmation oder zur Jugendweihe nicht zwangsläufig auf das Arbeits- oder Sozialgeld der Familie angerechnet. Wenn die Geschenke nicht unangemessen hoch seien, dürften sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen, hatte die BA im März mitgeteilt. Eine Anrechnung auf den ALG-II-Anspruch der Eltern sei sogar gänzlich unzulässig.
Missionsgeschäftsführer Günther Bauer sieht Eltern und Kinder trotzdem in einer unsicheren Situation. Er forderte deshalb mit Blick auf die nahenden Kommunions-, Firmungs- und Konfirmationsfeiern einen großzügigen Freibetrag für Geschenke an Hartz-IV-Empfänger. Er sprach sich für einen festen Freibetrag in Höhe von monatlich 100 Euro pro Person aus. Eine vierköpfige Familie etwa könnte im Jahr so auch das "Recht" ansparen, einen günstigen Gebrauchtwagen geschenkt zu bekommen.