Die Union will nach FOCUS-Informationen die Zuschläge für Hartz-IV-Empfänger neu regeln.
Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU, Laurenz MeyerDer wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Laurenz Meyer, sagte gegenüber FOCUS: „Über die Zuschläge für Kinder zum Beispiel muss in der Tat geredet werden. Wir müssen hier zu neuen Lösungen kommen. Ich bin sicher, dass wir da auch in der großen Koalition Einvernehmen erzielen können. Vor allem die Zuschläge für Kinder halten davon ab, Arbeit anzunehmen. Ein ALG-II-Empfänger erhält für seine Kinder ungefähr doppelt so viel Unterstützung wie jemand, der arbeitet und Kindergeld bekommt. Aber weder die generelle Kürzung der Kinderzuschläge noch die generelle Aufstockung des Kindergelds sind machbar.“ ZUM THEMA Hartz IV: Unionspläne für SPD „inakzeptabel“ Hartz IV-Kürzung: Struck torpediert Unions-Pläne„Falsche Anreize“
Meyer sprach sich dafür aus, Minijobs im Haushalt von der geplanten höheren Anrechnung geringfügiger Beschäftigung auf das Arbeitslosengeld II auszunehmen. „Es gibt falsche Anreize, die wir korrigieren müssen. Heute ist nicht selten die Kombination aus ALG II und einem Minijob, zum Teil verbunden mit Schwarzarbeit, attraktiver als ein regulärer, sozialversicherungspflichtiger Job. Wir schlagen deshalb vor, Minijobs in der freien Wirtschaft künftig voll aufs ALG II anzurechnen.“
Für Privathaushalte solle es eine Sonderregelung geben, um dort Beschäftigte aus der Schwarzarbeit zu holen. Auch Kombilöhne sollten hier möglich sein. Meyer weiter: „Langfristig sollten Privathaushalte steuerlich wie Unternehmen behandelt werden. Hier liegt ein großes Potenzial für legale Beschäftigung, und zwar weit über die viel zitierten Haushaltshilfen hinaus, zum Beispiel Hilfe bei Einkäufen, Reparaturen, Gartenarbeiten und der Pflegebereich, gerade in einer alternden Gesellschaft.“
Kombilöhne für Problemgruppen
Der frühere CDU-Generalsekretär ergänzte die bisherigen Kombilohn-Pläne der Union um Überlegungen zu einem gesonderten Modell für Alleinerziehende: „Wir wollen Kombilöhne auf Vollzeitjobs für Jugendliche unter 25 Jahren und Ältere konzentrieren. Das ist gerechtfertigt, weil beide Gruppen besondere Probleme am Arbeitsmarkt haben. Alleinerziehende sind ebenfalls benachteiligt. Für sie wären Kombilöhne auch für Teilzeitstellen vorstellbar.“