Vorhandenes Vermögen wird künftig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr (seit 01.08.2006). Bei einem 50-Jährigen bleiben so 12.500 Euro unangetastet. (Für Menschen, die vor 1948 geboren wurden, sind es 520 Euro je Lebensjahr, maximal 33.800.) Weitere 200 Euro pro Lebensjahr werden freigestellt für Vermögen, das der Altersvorsorge nach dem 60. Lebensjahr dient und bis dahin durch vertragliche Vereinbarungen geschützt ist. Die Maximalgrenze für das eigene Vermögen liegt jedoch bei 26.000 Euro. Dieselben Beträge kommen für den Partner hinzu.
Vermögen von Partner und Kindern wird angerechnet
Ebenfalls verschont bleiben Betriebsrenten, die Riester-Rente sowie selbstgenutztes Wohneigentum oder ein Auto in angemessener Größe. Was allerdings als angemessen gilt, ist noch nicht abschließend geklärt. Angerechnet werden hingegen Lebensversicherungen, Bausparverträge, Schmuck und andere Wertgegenstände. Arbeitslosenhilfeempfänger müssen damit rechnen, dass künftig auch die Sparbücher und Ausbildungsversicherungen ihrer minderjährigen Kinder herangezogen werden, sofern ihr Vermögen 750 Euro übersteigt. Zudem wird das Einkommen des erwerbstätigen Partners voll angerechnet. Viele Arbeitslose werden daher ab Januar 2005 keinen Anspruch mehr auf ALG II haben.
Verwertung unwirtschaftlich?
Grundsätzlich ist Vermögen durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung zu verwerten. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Verwertung dieses Vermögens unwirtschaftlich ist. Beispiel: Bei einer Kapital bildenden Lebensversicherung werden der Rückkaufwert und eingezahlte Beiträge verglichen. Ist die Differenz größer als 10 %, ist die Verwertung unwirtschaftlich.
Altersarmut befürchtet
Heftige Kritik an der Vermögensanrechnung gab es bereits vom Sozialverband Deutschland:, der erhebliche finanzielle Einbußen für die Betroffenen befürchtet. Besonders kritisch sei die Auflage, wonach Langzeitarbeitslose auch ihre Lebensversicherung aufbrauchen müssen. Für Verbandspräsident Adolf Bauer ist es “kurzsichtig und unsinnig”, diese Altersrücklagen anzugreifen. Auf diese Weise produziere die Reform eine neue Altersarmut. Die Betroffenen müssten im Alter voraussichtlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Warum noch Sparen?
Auch der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Hermann-Josef Arentz, kritisierte den künftigen Rückgriff auf die private Altersvorsorge der Arbeitslosen. “Da wird bei vielen Älteren das Ergebnis lebenslanger Arbeit, Fleisses und Sparens zerstört. Wer soll da eigentlich noch für das Alter sparen, wenn er, sollte er arbeitslos werden, einen Teil davon opfern muss?”