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 Jobs
Tanja31 Offline



Beiträge: 498

25.09.2007 15:56
1 - Euro - Jobs Antworten


Mit den Harz IV Gesetzen ist die Grundlage für die sogenannten 1-Euro-Jobs bereit gestellt worden. Rechtsgrundlage ist § 16 SGB II. Danach sollen für Hilfsbedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.
§ 16 SGB II sieht konkret vor, dass zu diesem Zweck zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, dass dafür eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen ist und dass durch die Wahrnehmung dieser Arbeitsgelegenheiten keine Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Schliesslich wird auf die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien verwiesen.


Hartz IV Urteil:
Einnahmen durch die Ein-Euro-Jobs sind nicht sicher und können gepfändet werden

Wenn Arbeitslosengeld II Empfänger eine "Ein-Euro-Job" Maßnahme zugestellt bekommen haben und dabei auch Schulden gegenüber Gläubigern aufweisen, so kann auch das Entgeld, der Ein-Euro-Job Arbeit weg gepfändet werden. Das Landegericht Görlitz urteilte entsprechend und verwies darauf, dass es sich dabei um eine Entschädigung für Mehraufwendungen handelt, die an das Arbeitslosengeld II zwar gekoppelt sei, dennoch aber eine zusätzliche "Einnahmequelle" ist.

Die Mehraufwendung soll lediglich ein Anreiz bieten, um einen Ein-Euro-Job auszuführen. Somit kann die Entschädigung weg gepfändet werden, da es sich nicht um eine zweckgebundene unabtretbare Forderung handelt. Das ALG II bleibt dabei jedoch unangetastet und kann nicht gepfändet oder gekürzt werden. Urteil: Aktenzeichen: 2 T 282/05- Landgericht Görlitz unter Berufung: SGB-II § 16 Abs. 3 S. 2, SGB-I § 54, ZPO § 851 Abs. 1







Es besteht entsprechend. dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)eine Renten- und Krankenversicherung.
Es besteht entsprechend § 2 Nr. 14 SGB VII eine Unfallversicherung.
Es besteht eintsprechend den Arbeitsschutzgesetzen ein Arbeitsschutz.

Aber, folgendes ist im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis nicht gegeben:
Vergütung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Kündigungsschutz

Das Entgelt, der 1 Euro pro Stunde, wird durch Verwaltungsakt festgelegt. Bei einer 40 Stunden Woche wären das 173,- Euro pro Monat. Daneben wird das Arbeitslosengeld II gezahlt.
Die Leistungen an den Arbeitslosen könnten somit wie folgt ausschauen:

345,- Euro Regelleistung Arbeitslosengeld II
250,- Euro Mietee incl. Betriebsnebenkosten
50,- Euro Heizkostenpauschale
173,- Euro Aufwandsentschädigung von 1,- Euro pro Arbeitsstunde

818,- Euro Monatssumme
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