Von der Bundesregierung wurde im Jahre 2002, am 22. Februar eine Kommission - Hartz IV - eingesetzt, deren Aufgabe es war, Vorschläge zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und zur Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit zu erarbeiten. Dies war eine Reaktion auf die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit sowie auf den Vorwurf des Bundesrechnungshofs im Februar 2002 an die Bundesanstalt für Arbeit, diese habe Vermittlungszahlen zu ihren Gunsten gefälscht. Die Kommission trug ursprünglich den Namen "Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Bekannt geworden ist sie dann jedoch unter dem Namen "Hartz Kommission", nicht: Hartz IV Kommission, benannt nach ihrem Leiter und Vorsitzenden Peter Hartz. Peter Hartz - die IV an Hartz IV ist kein Anhang am Namen Peter Hartz! - war zu dieser Zeit Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG. Er war Autor des Buches "Job Revolution", hatte neue Personalkonzepte entwickelt und neue Arbeitsplätze geschaffen. Deshalb war er von der Bundesregierung zum Vorsitzenden der Kommision ausgewählt worden. Weitere Mitglieder der Hartz Kommission waren: Prof. Dr. Werner Jann, Universität Potsdam Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG und der Deutschen Bahn AG Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen Dr. Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH Harald Schartau, Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Prof. Dr. Günther Schmid, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Wolfgang Tiefensee, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
Die Mitgleider der Hartz IV Kommission stammten aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft; es waren Gewerkschafter, Unternehmer, Arbeitsmarktexperten, Wissenschaftler und Ministerialbeamte.
Die Vorschläge, die die Hartz Kommission im August 2002, am 16.08., in einem Bericht vorlegte, wurden zu dem sog. Hartz - Konzept. Dieses Hartz Konzept enthielt ein Vielzahl verschiedener Maßnahmen und wurde deshalb auch als Hartz - Paket bekannt.
Das Vorwort des Hartz Berichts lautet auszugsweise wie folgt: "Der Auftrag der Bundesregierung vom 22. Februar 2002 an die 15 Mitglieder der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" war für jeden von uns mehr als ein aufreibender Nebenjob, dem wir uns bürgerschaftlicher Verantwortung für das Gemeinwesen gestellt haben. Die Arbeit am Bericht war eine persönliche Herausforderung, das seit vielen Jahren wuchernde gesellschaftliche Übel der Arbeitslosigkeit jenseits der festgefahrenen Diskussionsfronten mit innovativen und konsensfähigen Vorschlägen wirksam und nachhaltig anzugehen."
Das Hartz Paket fand dann in die Agenda 2010 der Bundesregierung Eingang und wurde schrittweise umgesetzt. Die schrittweise Umsetzung erfolgte in verschiedenen Gesetzespaketen, die die Bezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV 4 erhielten. Hartz I und Hartz II traten im Januar 2003 in Kraft, Hartz IV 4 am 1.1.2005.
II. Die Vorschläge der Hartz Kommission
Wie sahen die Vorschläge der Hartz Kommission nun im einzelnen aus?
Der Hartz Bericht bestand aus insgesamt 13 sogenannten Innovationsmodulen. Kernpunkt war, den Arbeitslosen mit einer eigenen Integrationsleistung in das Zentrum der Arbeitsförderung zu stellen. Er sollte zum Handelnden werden.
1. Das Wichtigste: Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe: Im Zuge der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG 2) erfolgt eine Zusammenfassung von Sozialleistungen. Dies dient der Vermeidung von Verwaltungsaufwand und hilft, Transparenz zu schaffen, sowie die Abstimmung und Verantwortlichkeit zu verbessern. Jeder Leistungsbezieher wird jetzt nur noch von einer Stelle betreut. Es gibt drei Arten von Leistungen. a) Arbeitslosengeld I: Hier geltend weitgehend die bisherigen Regelungen. Es ist keine Sozialleistung, sondern eine Sozialversicherungsleistung, für die Beiträge gezahlt wurden. b) Arbeitslosengeld II: Es ist eine Sozialleistung, d.h. steuerfinanziert und abhängig von der Bedürftigkeit des Antragstellers. Es dient der zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I oder wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht erfüllt sind. Bisher griff hier das Recht der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz. c) Sozialhilfe: Sie entspricht dem bisherigen Recht der Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige.
2. doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber werden als Kunden der Arbeitsämter (jetzt: Arbeitsagenturen) gesehen. Daraus soll gleichzeitig ein verbesserter Service für die Kunden folgen.
3. Job Center: Job Center sind die Arbeitsämter nunmehr. Neben den bisherigen Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit übernehmen die JobCenter auch folgende Aufgaben: - die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung seitens des Sozialamtes, - des Jugendamtes, - des Wohnungsamtes, - der Sucht- und Schuldnerberatung - Kontaktpunkt zur Personal-Service-Agentur (PSA). Jeder Arbeitslose bekommt seinen für ihn persönlich zuständigen Vermittler bzw. Fallmanager. Diese Fallmanager haben sich auf die Kontaktpflege zu Betrieben zu konzentrieren, die offenen Stellen zu suchen. Sie sind von Verwaltungs- und sonstigen nebensächlichen Aufgaben freigestellt.
4. Quick-(Schnell-)Vermittlung: Die Geschweindigkeit bei der Vermittlung soll erhöhrt werden. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Jobcenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende Arbeitslosigkeit zu informieren, damit die Bemühungen um eine Neuvermittlung schon frühzeitig einsetzen können. Sanktion einer verspäteten Meldung sind Abschläge vom Arbeitslosengeld.
5. Familienfreundlichkeit: Es soll erreicht werden, dass Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, bei der Vermittlung bevorzugt behandelt werden. Ausserdem werden zusätzliche Kapazitäten zur Kinderbetreuung hergestellt, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.
6. Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit: Der Begriff der Zumutbarkeit wird neu definiert. Er wird nach örtlichen, sozialen, familiären, materiellen und funktionalen Kriterien ausgerichtet. Es wird eine Verbindung mit der Freiwilligkeit und den Pflichten hergestellt. Beispiel: Ein Familenvater muss nicht so mobil sein, wie ein 20jähriger Alleinstehender. Weiteres Beispiel: Ein Arbeisloser, der eine Beschäftigung ablehnt muss nachweisen dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Für Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden verschiedene Voraussetzungen geschaffen.
7. Das AusbildungsZeit-Wertpapier: Das AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) soll helfen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu finanzieren. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung. Die JobCenter haben die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Weiterhnin sollen sollen neue Ausbildungsberufe geformt werden. Jugendliche Arbeitslose sollen vermehrt Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen angeboten erhalten.
8. Das Bridge System: Zur Förderung älterer Arbeitnehmer und Beseitigung der Arbeitslosigkeit im Alter gibt es nun 2 Wege: - die Lohnversicherung: Sie ergänzt die bisherige Arbeitslosenversicherung. Es wird ein Teil des Einkommensverlustes ersetzt, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. - Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung: dann, wenn ältere Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung annehmen. Wer dass 55 Lebensjahr erreicht hat, kann auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitslosengeld-Bezug und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Man bekommt dann eine neue, kostenneutral errechnete Monatsleistung und den kompletten Schutz der staatlichen Sozialversicherung.
9. Beschäftigungsbilanz - Bonussystem für Unternehmen: Den Unternehmen wird ebenfalls Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen übertragen. Hierbei erhalten sie Unterstützung durch die JobCenter und die KompetenzCenter. Diese bieten eine Beschäftigungsberatung zu den Bereichen Arbeitsrecht und, Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen usw. an. Um den Unternehmen einen Anreiz zu geben erhalten sie einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie eine positive Beschäftigungsentwicklung vorweisen können.
10. Der Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA): Sie sollen dem Abbau der Arbeitslosigkeit dienen, indem sie Einstellungsbarrieren überwinden helfen um Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung zügig wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für die Arbeitsagentur und im Auftrag der Arbeitsagentur. Ein Arbeitsloser ist verpflichtet, eine Beschäftigung in der PSA aufzunehmen. Dies ist im SGB II festgelegt. Eine Ablehnung hat Leistungskürzungen zur Folge. Während der Probezeit wird ein Nettolohn gezahlt: er entspricht in der Höhe dem Arbeitslosengeldes. Danach wird der tariflich vereinbarte PSA-Lohn gezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechselt, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelten nicht.
11. Die Ich - AG Die sog. Ich-AG soll dem Abbau von Schwarzarbeit dienen und neue Möglichkeiten für eine Selbständigkeit schaffen.
12. Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen: die Mini-Jobs sollen helfen, die Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten zu bekämpfen. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in Privathaushalten wird auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht. Zuständig ist die Minijobzentrale der Bundesknappschaft.
13. Neuorganisation der Bundesagentur. Die Stichworte heissen: Selbstverwaltung, IT-Unterstützung aller Prozesse, Transparentes Controlling- Arbeitsmarktforschung - Change Management: Die Bundesagentur für Arbeit bekommt ein neues Leitbild. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Hervorzuheben ist, dass es nun ein einheitliches Dienstrecht gibt und einen öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation ist jetzt zweistufig: Eine Zentrale und lokalen Arbeitsagenturen, die über JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet. Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung umgebaut. Sie vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Das geschieht auch über die Verwaltungsgrenzen hinweg. Die KompetenzCenter müssen Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern Lösungen und Ressourcen anbieten. Sie dienen als Hauptansprechpartner für große Unternehmen. Weiterhin müssen sie die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen beraten. Es gilt das Konzept des JobFloaters: Die Finanzierung von Arbeitslosigkeit wird durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Das bedeutet ua, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit einstellt und einen neuen Arbeitsplatz schafft, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens.
14. Der sog. Masterplan. Ziel dieses Masterplans war es, die Zahl der Arbeitslosen in 3 Jahren um 2 Millionen zu reduzieren und die Dauer der Arbeitslosigkeit von durchschnittlich 33 auf 22 Wochen zu verkürzen. Dadurch ließen sich 19,6 Milliarden Euro einsparen. Der Masterplan basiert auf der These, das die Arbeitslosigkeit ein Problem ist , welches alle Menschen in Deutschland angeht. Es kann nicht allein von der Politik, den Gewerkschaften, den Unternehmen oder gar den Betroffenen gelöst werden. MitarbeiterInnen der Bundesanstalt für Arbeit, UnternehmerInnen, ManagerInnen, FunktionsträgerInnen in Gewerkschaften und Betriebsräten, in Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Vollzeitpolitiker, Vereine,Lehrkräfte, KünstlerInnen Geistliche, JournalistInnen, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen sollen eine Koalition für ein flächendeckendes Netz von konkreten Projekten bilden. Denn sie sind die "Profis der Nation", sagt die Hartz Kommission. Sie sagt: ein Problem, das alle angeht, muss auch von allen gelöst werden. U.a. war ja auch ein Ziel der Kommission, die gefassten Beschlüsse in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Dialog zu diskutieren, bevor sie umgesetzt werden sollten.
III. Die vier Phasen von Hartz: Hartz I bis IV 4
1. Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003
Das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hatte folgenden Regelungsinhalt: Erleichterung von neuen Formen der Arbeit: Leiharbeit wird durch sog. Personal-Service-Agenturen ermöglicht. Diese Personal-Service-Agenturen stellen Arbeitslose gegen Honorar ein und vermitteln sie als Leiharbeiter an Firmen. Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW), Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur Zeitarbeit Lohnnebenkosten im Vergleich
2. Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003
Das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt enthielt folgende Regelungen: Beschäftigungsarten Minijob (hier dürfen monatlich 400 Euro brutto = netto verdient werden und Arbeitgeber müssen nur geringe Pauschalen an Steuern und Sozialversicherungsabgaben entrichten) und Midijob Ich-AG: finanzielle Überbrückungshilfe von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit Verhinderung von Schattenwirtschaft Einrichtung von Job-Centern.
3. Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004
Das drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt baute die Bundesanstalt für Arbeit in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) um. Das örtliche Arbeitsamt wurde zum Job-Center, der Arbeitslose heißt Kunde.
4. Hartz IV 4 mit Wirkung ab 1. Januar 2005
Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, allgemein bekannt unter dem Stichwort Hartz IV 4, führte folgende Regelung ein: Das Arbeitslosengeld II: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden für erwerbsfähige Arbeitslose in der sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengelegt. Jeder Arbeitssuchende bekommt einen Fallmanager der Arbeitsagentur. Ausserdem ist die Agentur für Arbeit jetzt grds. für die erwerbsfähigen Arbeitslosen zuständig. 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (sog. Optionsmodell).
IV. Zusammenfassung:
Die Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz, die aus 15 Mitgliedern bestand, hatte zum Ziel, die Arbeitsvermittlung grundlegend zu verbessern und Konzepte für neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Heute ist der Begriff Hartz IV in aller Munde. Dies wurde wie folgt umgesetzt:
Hartz I und II
Vor Hartz IV sind die Gesetzespakete Hartz I und II am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Sie waren der erste Schritt zur Umsetzung der von der Hartz-Kommission erarbeiteten Vorschläge. So gibt es seitdem unter anderem die Ich-AGs, Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen und Mini-Jobs als neue Möglichkeiten aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zu gelangen.
Hartz III
Auch bereits vor Hartz IV wurde die Arbeitsverwaltung neu gestaltet: nicht mehr Arbeitsamt, sondern Bundesagentur für Arbeit. Dadurch soll kundgetan werden, dass Arbeitsvermittlung ein Service am Kunden und kein bürokratischer Akt ist. Es soll nicht mehr um die Verwaltung von Arbeitslosigkeit, sondern um vermehrte Vermittlung in Arbeit gehen.
Hartz IV 4
Am 9. Juli 2004 wurde vom Bundesrat das zentrale Gesetzespaket zur Arbeitsmarktreform verabschiedet: Hartz IV 4. Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zusammengelegt und im SGB geregelt, SGB II undSGB XII. Hartz IV ist das Kernstück der Arbeitsmarktreform. Die regionalen Agenturen für Arbeit arbeiten mit den Kommunen zusammen. Das ineffiziente und auch teure Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und kommunaler Sozialämter wird aufgehoben. Es wird eine intensivere Beratung der Arbeitsuchenden durch persönliche Fallmanager, die höchstens 75 Kunden betreuen, gewährleistet.