
Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beläuft sich auf 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Jedoch maximal 1.800,- € und mindestens 300,- € pro Monat. Die Elterngeld- Leistung für ein Elternteil erfolgt für mindestens 12 Lebensmonate des Kindes.
Weitere zwei Monate (12 + 2) stehen dem Partner zu, z.B. Vätermonate. Es ist auch möglich, dass beide Eltern jeweils sieben Monate Elterngeld erhalten um ihren Anspruch von 14 Monaten aufzubrauchen.
Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld
Lag das Einkommen vor der Geburt des Kindes unter 1.000,- €/Monat, kann es abweichend von den ursprünglichen 67% auf bis zu 100% angehoben werden. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate für das Elterngeld um ein 1 Prozent.Details sind bei den zuständigen Ämtern zu klären.
Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes, mindestens jedoch 75,- €/Monat. Dies gilt für Haushalte mit mindestens 2 Kinder unter 3 Jahre; oder 3 und mehr Kinder unter 6 Jahren.
Den besonderen Belastungen einer Mehrlingsgeburt wird durch die Erhöhung des sonst zustehenden Elterngeldes um 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind Rechnung getragen
Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt. So kann das Elterngeld zusätzlich auch zum ALG II bezogen werden, ohne dass sich der ALG II - Antrag mindert.