Weiss jemand ob für die Berechnung der Eltergeldhöhe nur das Einkommen des Partners, das zu Hause bleibt und sich ums Kind kümmert eine Rolle spielt oder aber auch die Höhe des Nettolohnes des Partners der weiter arbeitet.
WIr sind unverheiratet und erwarten ein Kind im Dezember. Ich würde die Elternzeit von 1 Jahr in Anspruch nehmen. Mein Freund, der viel mehr verdient arbeitet weiter. Wir wollen noch vor der Geburt des Kinden das Vorsorgerecht für ihn beantragen.
Sollte dies aber bedeuten, dass ich unter Umständen gar kein oder viel kleiners Elterngeld bekommen würde (weil er eben genug verdient) würde ich mit dem Sorgerecht lieber abwarten und mich als alleinerziehende Mutter geben.
Dann hätte ich evtl. noch das Recht auf 14 Monate Elterngeld statt 12, stimmt's?
BEste Grüße,
olencja