Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer steigt zum Jahreswechsel um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent. Ebenfalls um drei Prozentpunkte steigt die Versicherungssteuer. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent etwa für Lebensmittel, Leitungswasser, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Tierfutter und Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr bleibt unverändert. Nach wie vor gibt es Güter und Dienstleistungen, für die überhaupt keine Mehrwertsteuer fällig wird - etwa für Mieten (ohne Nebenkosten) oder Arzthonorare.
Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer wird nur noch ab dem 21. Kilometer steuermindernd berücksichtigt. Für Entfernungen bis zu 20 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz fällt sie weg. Die Regelung gilt auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs.
Sparerfreibetrag: Der Sparerfreibetrag sinkt von 1370 Euro für Ledige und 2740 Euro für Verheiratete auf 750 Euro beziehungsweise 1500 Euro. Darüber hinaus gehende Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden müssen versteuert werden.
Arbeitszimmer: Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden wird steuerlich nur noch dann berücksichtigt, wenn es den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bildet - für Lehrer gilt dies also nicht mehr.
Reichensteuer: Auf private Einkommen über 250 000 Euro für Ledige und 500 000 Euro für Verheiratete wird ein Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erhoben. Einkünfte aus Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit sind vorerst ausgenommen.
Sozialbeiträge: Der Rentenbeitrag steigt von Januar an von 19,5 auf 19,9 Prozent. Teilweise deutliche Beitragserhöhungen gibt es zudem bei den gesetzlichen Krankenkassen - sie liegen bei großen Kassen wie der Barmer oder DAK über 0,5 Prozentpunkten, bei einigen Ortskrankenkassen sogar über einem Prozentpunkt. In der Arbeitslosenversicherung sinkt der Beitrag von 6,5 auf 4,2 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenzen: Der Grenzwert bleibt für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen unverändert bei 5250 Euro monatlich, im Osten steigt er von 4400 auf 4550 Euro. Die bundeseinheitliche Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bei 3562,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 3937,50 auf 3975 Euro.
Kindergeld: Das Kindergeld wird nur noch bis zum Alter von 25 statt bisher 27 Jahren gezahlt.
Arbeitslose: Empfängern von Arbeitslosengeld II drohen bei Pflichtverletzungen wie dem Ablehnen eines zumutbaren Jobs schärfere Sanktionen. Beim ersten derartigen Fall wird die Leistung um 30 Prozent gekürzt, beim zweiten Mal um 60 Prozent, und bei jedem weiteren Fall werden alle Leistungen für drei Monate komplett gestrichen. Ein Wiederholungsfall muss binnen eines Jahres vorliegen. Achtung: Für unter 25-Jährige gilt der Komplettabzug bereits ab dem zweiten Mal.
Sozialhilfe: Der rechnerische Regelsatz für die Sozialhilfe beträgt künftig in Ost und West 345 Euro im Monat - bislang waren es im Osten 331 Euro. Die Regierung setzt damit eine Forderung des Koalitionsvertrages um. Abweichungen auf Landesebene sind möglich.
Arztrecht: Teilzeitarbeit für Ärzte wird erleichtert. Gelockert werden auch die Altersgrenzen für die Niederlassung: Künftig dürfen auch über 55-Jährige eine Arbeit als Vertragsarzt aufnehmen, in unterversorgten Gebieten dürfen auch über 68-Jährige weiter praktizieren.
Lebensversicherung: Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt von 2,75 auf 2,25 Prozent. Er gilt nur für neue Policen